Etwas zum Nachdenken: Deutsches Reich und das Grundgesetz
Theo Waigel 1989: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz (GG): "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung(GG) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Artikel 146 Grundgesetz(GG): "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Das Bundesverfassungsgericht 1973 (Aktenzeichen 2 BvF 1/73) stellt fest: "Es wird daran festgehalten (zum Beispiel BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'."
Kommentar von Heino Seerling: "Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Staatsgründung namens BRD gegeben. Die Einführung des Grundgesetzes war keine Staatsgründung, sondern eine Gesetzeseinführung zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land. Vor Einführung des GG war die BRD ebenso wie die DDR ein besetztes Land, durch das GG wurde dieser Besetzung ein rechtlicher Rahmen verliehen.
So ist denn bis heute im GG nachzulesen, "... die Kosten für die Besetzung trägt der Bund..." Dieser Satz würde dort nicht stehen wenn nicht mit Einführung des GG die Besatzung weiterliefe. Das ganze GG spricht nie von einem Staat. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals bestätigt das die BRD nichts Rechtsnachfolger des deutschen Reiches ist, dieses fortbesteht nur mittels fehlender Gesamtstruktur handlungsunfähig ist.
Es können aber nun mal keine 2 Staaten auf demselben Boden existieren. Das GG spricht von einem "...verwalteten Wirtschaftsgebiet".
Es spielt auch keine Rolle ob andere Länder eine vom Volk gewählte Verfassung haben, das GG spricht in Art. 146 davon das dies GG seine Gültigkeit verliert wenn vom Volk eine Verfassung gewählt wurde. Somit kann das GG keine Verfassung sein! Eine Verfassung legt dar, nach welchen Prinzipien und Wertigkeiten ein Volk im Inneren zusammenleben will. Dies aber ist nicht Gegenstand eines GG. Der Begriff GG ist eine militärische Vokabel zur Schaffung einer Rechtssituation in einem besetzten Gebiet. Nochmals, es gab nie eine Staatsgründung namens BRD! Es gibt keinen Staatsgründungstag. Den Menschen die dies erkannt haben Kleinheit im Geiste anzuhängen, dies ist eine echte Projektion der Feiglinge, deren Denken nicht über Angelerntes hinausgeht. "
Theo Waigel 1989: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen
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