Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

1998 bis 2008 | Hadmut Danisch: Adele und die Fledermaus
Über den Wissenschaftssumpf, Schwindel, Korruption und Quacksalberei in der Krypto- und Sicherheitsforschung und das Promovieren an der „Exzellenz-Universität“ Karlsruhe

1999 | Die Rechtsbeugermafia von Detlef Winter und Edmund Haferbeck | als pdf-Datei | Kommentar zum Buch

21. Dezember 2016 | Michael Kranik: Monarchie Justiz – Lübecker Justiz jenseits vom Rechtsstaat?

Endlose Justizverbrechen durch Richter: Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen

30. Juli 2013 | „113 Seiten Unverschämtheit“
Fall Mollath: Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht


Quelle: Gerhard Breunig

Dieser Artikel basiert auf Ausführungen von Al Whitney © copyround 2014 - Zustimmung zur Weiterverbreitung unter Hinweis auf das Original und Anerkenntnis der AntiCorruption Society

Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I. am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Drum hüte dich mit allen Mitteln, vor den schwarzen und den weißen Kitteln!

Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit. Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist. Es ist auch überhaupt nicht wichtig, all diese Methoden der perfiden Unterwerfung zu kennen. Was wir jedoch wissen und kennen sollten, sind die zwölf Schlüsselvermutungen der BAR. Denn damit knechten und unterdrücken sie uns. Wer diese Rechtsvermutungen kennt und diese rechtzeitig aus dem Weg räumt, hat gute Chancen, sich aus den „Mühlen der Justiz“ befreien zu können.

Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registry kurz BAR gehört?

Wenn Sie kein Anwalt sind, vermutlich eher nicht. Die BAR ist nämlich eine private Verbindung oder Gilde für Anwälte und Richter. Die BAR beherrscht heimlich und für den Laien unsichtbar, das Rechtssystem der Welt. Die Bar ist der Kern des auch bei uns in Deutschland angewendeten Rechtssystems. Über die quasi Zwangsmitgliedschaft in nationalen Anwaltskammern und Verbände sind praktisch alle Anwälte automatisch auch Mitglieder der BAR. Selbst die Bundesrechtsanwaltskammer ist Mitglied der American Bar Association (ABA). Das Spinnennetz der Advocati hat die ganze Welt im Griff.

Wer heute die richterliche Jurisdiktion eines Gerichtssaales betritt, der unterwirft sich, ohne es zu wissen, den zwölf Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde. Frank O`Collins (www.one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgedeckt und dabei geholfen, sie den Menschen zugänglich zu machen. Zunächst müssen wir erkennen, dass unsere so genannten Gerichte ohne Ausnahme von der privaten Gilde British Accreditation Registry (BAR) betrieben werden. Staatsgerichte gibt es bekanntermaßen in der BRD seit vielen Jahren nicht mehr. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stand einstmals unter §15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute lesen wir dort „weggefallen“.

In ihrer Konstruktion erlaubt es die IBA, die aus der britischen, von Rothschild gegründeten BAR hervorging, den internationalen Bänkern die Herrschaft und Kontrolle über das weltweite Recht auszuüben. Das Gewohnheitsrecht (common law) der Menschen musste trickreich durch das Seehandels- und Vertragsrecht ersetzt werden, weil es die Menschen durch viele verfahrenstechnische Schutzmechanismen vor dem angestrebten Recht der Banken schützte. Sowohl das Seehandelsrecht als auch das Vertragsrecht basieren auf Römischem Recht und haben das Kanonische Recht der Kirche als Grundlage. Ein römisches Gericht arbeitet nicht nach irgendwelchen Rechtsgrundsätzen sondern mit Vermutungen des Rechts.

Köblers Juristisches Wörterbuch:

"Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden. (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)"

Wenn demnach die Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde präsentiert und nicht von uns zurückgewiesen werden, erlangen diese den Status von Tatsachen und werden zur rechtlichen Wahrheit. Insgesamt gibt es mindestens zwölf Schlüsselvermutungen der BAR. Diese werden automatisch durch Nichtwiderlegung wahr und sorgen so dafür, dass man uns unbedarfte Rechtsstaatsgläubige im Rechtssystem wesentlich leichter verwursten kann. Sie werden schnell feststellen, dass es sich immer um das genaue Gegenteil von dem handelt, was wir selbst vermuten. Möglicherweise liegt es genau daran, dass wir vor Gericht fast immer den Kürzeren ziehen. Es geht dort nämlich nicht um Recht, sondern ausschließlich um die Rechtsvermutungen der BAR.

1. Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung

Sie bedeutet, dass jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist. Besteht man nicht ganz deutlich und klar darauf, dass das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, verbleibt die Sache vor privaten BAR Gerichten immer im privaten Bereich der BAR Gilde. Damit unterwirft man sich, ohne es zu wissen deren privater Jurisdiktion.

2. Die Vermutung der Öffentlichen Dienstleistung

Alle Mitglieder der privaten BAR Gilde haben einen feierlichen, geheimen und absoluten Eid auf ihre Gilde geschworen. Indem sie zusätzliche Eide auf das Öffentliche Büro schwören, werden sie zu öffentlichen Agenten der Regierung und handeln als „public officials“. Dies widerspricht ihren privaten, höherrangigen Eiden, die sie ihrer Gilde geschworen haben. So lange man nicht offen mittels Anfechtung oder Zurückweisung widerspricht, besteht der Anspruch, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde legitimierte öffentliche Bedienstete sind und deshalb als Treuhänder unter öffentlichem Eid stehen obwohl sie genau das Gegenteil tun.

3. Die Vermutung des Öffentlichen Eids

Diese besagt, dass alle Mitglieder der privaten BAR-Gilde in der Hoheitsbefugnis als „öffentlicher Bediensteter (public officials) handeln. Sie sind an den feierlichen öffentlichen Eid gebunden und gelten deshalb als ehrenvoll, unvoreingenommen und fair. Dies diktiert dieser öffentliche Eid. Wird diese Annahme nicht offen angefochten, bleibt die Vermutung, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde unter ihrem öffentlichen Eid und im Widerspruch zu ihrem Gilde-Eid fungieren bestehen. Bei Anfechtung der Vermutung müssen sich solche Individuen für befangen erklären, da sie naheliegender Weise nicht unter öffentlichem Eid stehen, sondern private Ziele der BAR verfolgen.

4. Die Vermutung der Immunität

Dies bedeutet, dass Schlüsselmitglieder der privaten BAR-Gilde mit der Handlungsbefugnis von „public officials“ als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter, die einen öffentlichen Eid nach Treu und Glauben geschworen haben, immun gegenüber persönlicher Beanspruchung oder Haftbarkeit sind. Ohne offene Anfechtung und ohne Einforderung dieses Eides besteht jedoch die Rechtsvermutung, dass diese Mitglieder der privaten BAR-Gilde als öffentliche Treuhänder in ihrem Amt immun gegenüber jeglicher persönlicher Rechenschaftspflicht für ihre Handlungen sind.

5. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung

Das Erscheinen vor Gericht erfolgt in der Regel auf eine gerichtliche Vorladung hin. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung bedeutet, dass eine Vorladung gewohnheitsmäßig unwiderlegt bleibt und dass von demjenigen, der vor Gericht erscheint, vermutet wird, dass er seiner Position als Beklagter, Schöffe oder Zeuge sowie der Jurisdiktion des Gerichts zugestimmt hat. Ohne Zurückweisung und Rückgabe der gerichtlichen Vorladung mit einer Kopie der Zurückweisung, die im Vorfeld vor dem Erscheinen protokolliert wurde, gilt die Jurisdiktion und die Position als Angeklagter als anerkannt. Darüber hinaus steht dessen Schuld bereits fest.

6. Die Vermutung der Bewachung

Gewöhnlich bleibt eine Vorladung oder ein Haftbefehl zur Arrestierung unwiderlegt. Deshalb steht fest, dass derjenige, der vor Gericht erscheint, vermutlich ein Gegenstand oder eine Sache ist. Dieser Gegenstand ist haftbar und deshalb durch einen Aufseher in Gewahrsam zu nehmen. Diese Annahme schließt die tote, legale Fiktion der nicht-Mensch Person ein, für welche die Bestimmungen und Regeln der Regierungskonzerne eigentlich geschrieben wurden. Aufseher können nämlich lediglich Besitztümer und Gegenstände rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, jedoch keine menschlichen Wesen, die Seelen aus Fleisch und Blut sind. Solange man diese Vermutung nicht offen und unter Zurückweisung der Vorladung und des Gerichtes anficht, steht die Vermutung, dass man ein Besitzgegenstand ist und deshalb rechtmäßig durch Aufseher in Gewahrsam genommen werden darf.

7. Die Vermutung des Gerichts der Aufseher

Es wird vermutet, dass man Ansässiger eines Bezirks einer Kommunalregierung ist, dass man im Reisepass den Buchstaben P für pauper (arm) hat und deshalb unter der Aufsicht der Regierungskräfte und ihrer Agenten steht, die als „Gericht der Aufseher“ (Court of Guardians) fungieren. So lange diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird, indem man anzeigt, dass man selbst Aufseher und Exekutor der Angelegenheit (Trust) vor dem Gericht ist, besteht die Vermutung, dass man ein Pauper (Armer) aufgrund Verzichts (by default) ist. Ebenso gilt man als schwachsinnig und muss deshalb den Vorschriften des Amtsvorstehers (Justiziar des Amtsgerichte) gehorchen.

8. Die Vermutung des Treuhandgerichts

Die Mitglieder der privaten BAR-Gilde nehmen an, dass man das treuhänderische Gericht als ein „öffentlicher Diener“ und „Regierungsbeschäftigter“ (Personal deutsch) akzeptiert. Dies wird allein schon deshalb unterstellt, weil man ein Römisches Gericht besucht. Da diese Gerichte nur für öffentliche Treuhänder nach den Regeln der Gilde und des Römischen Rechtssystems handeln, gibt es keinen Zweifel daran. Bevor diese Vermutung nicht offen bestritten wird, gilt diese Vermutung als einer der maßgeblichsten Gründe, mit dem sie ihre Jurisdiktion beanspruchen. Nur weil man vor ihnen erschienen ist. Es ist daher unabdingbar klar zu stellen, dass man nur zu Besuch und aufgrund einer Einladung anwesend ist. Man will nur einer Angelegenheit auf den Grund gehen und ist weder Regierungsbeschäftigter noch öffentlicher Treuhänder.

9. Die Vermutung, dass die Regierung in zweierlei Rollen (als Exekutor und Begünstigter) handelt

Die private Bar-Gilde ernennt den Richter/Friedensrichter für die bevorstehende Angelegenheit zum Exekutor, während der Staatsanwalt die Rolle als Begünstigter des Trusts übernimmt. Bevor diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird und man dem Gericht nicht klar erklärt, dass man selbst der Begünstigte und Exekutor in der Sache (Trust) ist, gilt man als Treuhänder. Man ist in diesem Fall dann aufgrund von Verzicht den Regeln des Richters unterworfen.

10. Die Vermutung des Exekutor de Son Tort

Diese Vermutung bedeutet, dass angenommen wird, der Beklagte sei ein Exekutor de Son Tort, also ein „falscher Exekutor“. Wer seine Rechte als Exekutor und Begünstigter auf seinen Körper, seinen Verstand und auf seine Seele sicherstellen will, fordert damit den „rechtmäßigen“ Richter heraus. Deshalb gaukelt der Richter die Rolle des wahren Exekutors vor und hat das Recht, den „falschen Exekutor“ festzusetzen, zu inhaftieren, mit einem Bußgeld zu belegen oder in eine psychiatrische Untersuchung zu zwingen. Diese Vermutung bestreitet man, indem man sein Standing als Exekutor zusichert und dem Richter die Frage stellt, ob er als Exekutor de Son Tort zu handeln gedenkt. Der Richter wird vermutlich versuchen, Unterstützung von Gerichtsvollziehern und Vollzugsbeamten zu erhalten, um die falschen Ansprüche durchzusetzen.

11. Die Vermutung der Inkompetenz

Diese Vermutung unterstellt uns, zumindest unkundig in Rechtsdingen und deshalb inkompetent zu sein. Man bezweifelt die Fähigkeit, dass wir uns sachgemäß äußern und präsentieren können. Deshalb hat der Richter das Recht, uns festzusetzen, zu inhaftieren, uns mit einem Bußgeld zu belegen oder uns in eine psychiatrische Behandlung zu zwingen. Bevor man diese Vermutung nicht offen bestritten hat mit der Tatsache, dass man sein Standing als Exekutor und Begünstigter kennt und aktiv die gegenteilige Vermutung bestreitet und zurückweist, steht hinsichtlich des Plädoyers fest, dass man inkompetent ist und der Richter alles machen darf, um jemanden gefügig zu halten.

12. Die Vermutung der Schuld

Die Annahme, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine private Geschäftsaktivität der BAR-Gilde handelt, führt dazu, dass man schuldig ist, egal ob man auf „schuldig“, gar nicht oder auf „nicht schuldig“ plädiert. Zur Widerlegung dieser Vermutung eignet sich nur ein Affidavit der Wahrheit oder ein Beweissicherungsantrag mit eindringlicher Präjudiz in die öffentliche Aufzeichnung. Auch ein Einwand der mangelnden Schlüssigkeit (call a demurrer) kann vorgebracht werden. Bis dahin steht die Vermutung, dass man schuldig ist und festgehalten werden kann, bis der privaten BAR-Gilde eine Bürgschaft hinterlegt wird, die den Betrag abdeckt, den die Gilde für ihren Profit als ausreichend erachtet.

Wer diese Ausführungen leichtfertig als Blödsinn abtun möchte, ist hiermit gerne aufgefordert, die zwölf Schlüsselvermutungen der BAR mit echten Beweisen zu widerlegen.

Dass Anwälte und Richter heute immer noch die gleichen Roben tragen, die Friedrich Wilhelm I. einst anordnete, sollte jedem aufmerksamen Menschen allerdings sehr zu denken geben.

Aufzeichnung des Vortrages: "Die 12 BAR-Vermutungen" mit Carl-Peter Hofmann

14. August 2017