Unter dem Radar: Hartz-IV-Sanktionen entgehen

7. Oktober 2019 | Susan Bonath - Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen im November: Existenzminimum nur gegen Wohlverhalten?

Quelle: 14. Februar 2014 | WAKENEWS aufgewachter.wordpress.com

Die dort vorhandene umfangreiche Linkliste habe ich nicht kopiert, weil die vom Autor fortlaufend aktualisiert wird.

Das Jobcenter wird es schwer haben, jemanden zu sanktionieren, der

  • zu den Vorladungen (Einladungen) erscheint
  • sich innerhalb 3 Werktagen auf Stellenvermittlungsvorschläge schriftlich bewirbt oder wer sich innerhalb 3 Werktagen telefonisch um ein Vorstellungsgespräch bemüht, wenn verlangt
  • zu einem Vorstellungsgespräch bei einem Maßnahmeträger erscheint
  • zwischen 8 und 10 schriftliche Bewerbungen je Monat schreibt
  • keine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet
  • Schenkungen oder Einnahmen bekanntmacht
  • seinen drohenden Arbeitsplatzverlust unverzüglich meldet
  • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht

Und trotzdem brauchst Du

  • keinen Job bei einer Zeitarbeitsfirma machen (1)*
  • keine Bildungsmaßnahme bei einem Träger machen (2)*
  • keinen 1-Euro-Job bei einem Träger machen (3)*
  • keine Bürgerarbeit bspw. im Altenheim machen (4)*
  • Keine Hartz-IV Sanktionen im Bundesland Thüringen (5)*

(1) Einfach mal den Satz „Ich behalte mir das Recht vor zum Vorstellungsgespräch einen Beistand mitzubringen“ in das Bewerbungsanschreiben einbringen. Bei telefonischer Bewerbung ebenfalls erwähnen. Es ist momentan kein Zeitarbeitsunternehmen bekannt, welches sich damit einverstanden erklärt!

(2) Wenn Du mit einem Zeugen beim Maßnahmeträger zum ersten Maßnahmetag oder “Arbeitstag” erscheinst und den Maßnahmevertrag (Vertrag beim Maßnahmeträger) nicht unterschreibst, dann brauchst Du nicht antreten und kannst dafür auch nicht sanktioniert werden. Legt der Maßnahmeträger Dir keinen Maßnahmevertrag vor und verlangt sofortigen Arbeitseinsatz verkündest Du sofortige Anzeige bei der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse möglichst sofort mit dem Handy. Du kannst sofort nach Hause gehen. Gilt nur, wenn Ihr keine Eingliederungsvereinbarung und keinen Maßnahmevertrag unterschrieben habt. Unterschreibt nie solche Geschäftsangebote. Weder beim Jobcenter noch beim Maßnahmeträger oder sonst wo.

(3a) Einen 1-Euro-Job kann man, wie folgt umgehen :

Im Foyer las der Erwerbslose dann den Maßnahmevertrag und unterschrieb dann, wie folgt : „Ich behalte mir das Recht vor, meinen regulären tariflichen Stundenlohn von 12,92 Euro brutto als Lagerarbeiter (Einzelhandel ab Mai 2014) über das Arbeitsgericht Hannover gegenüber „unfairKauf“ nachträglich einzuklagen“ und unterschrieb mit voller handschriftlicher Unterschrift. Der Erwerbslose gab, wie befohlen den unterschriebenen Maßnahmevertrag vorn am Empfang ab, verlangte seine Zuweisung zurück und noch eine Kopie des Maßnahmevertrages und verschwand aus der vermeintlich gemeinnützigen Einrichtung. Zuhause angekommen klingelte bereits sein Telefon. Es war der stellvertretende Vorsitzende des Sozialwarenkaufhauses „unfairKauf“ der ihm nur mitteilen wollte, daß aus dem Arbeitsverhältnis nächsten Montag nichts werden könne und er den Vorfall nicht an die „große Glocke“ hängen möge, er hätte auch keine Schwierigkeiten von seinem Jobcenter zu befürchten. Die ganze Story hier nachlesen

(3b) Alle Maßnahmen kann man, wie folgt umgehen :

Eine Anleitung, wie man jede Maßnahme nicht machen braucht gibt es hier

(4) Auf die Frage : „Interessieren Sie sich denn für diese Tätigkeit?“, einfach mal antworten, daß sich diese Frage überhaupt nicht stelle, da von dem Fallmanager eine schriftliche Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung verschickt wurde direkt ein Vorstellungstermin zu vereinbaren und nur erschienen bist, um keine Sanktion zu erhalten. Du kannst sofort nach Hause gehen.

(5) Schreiben an den Fallmanager / Sicherlich ist Ihnen in der Hektik Ihres Jobcenter-Alltages entgangen, daß die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha mit dem Vorlagebeschluss vom 26.05.2015 die Hartz-IV Sanktionen für verfassungswidrig hält.

(6) Deiner Bewerbung die Möglichkeit nehmen weitergereicht zu werden. Schweigepflicht- und Datenschutz durch einen Disclaimer

Weitere Themen

Erwerbsloser schockt Zeitarbeitsunternehmen durch Erscheinen mit Beistand beim Vorstellungsgespräch

Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)

Keine 1 Euro Jobs per Eingliederungsverwaltungsakt machen müssen

Erwerbsloser von Geschäftsstellenleiterin eines karitativen Altenpflegeheims im Gespräch verhöhnt

Erwerbsloser stellt sich per FAX an das Jobcenter vom Bewerbungs-Zwang und Sanktionen frei

Erwerbsloser schreibt Bewerbung, wie es ihm vom Jobcenter befohlen wurde

Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern die o.g. Informationen entsprechen meiner Ansicht, welche auf gegenwärtigem Recht beruhen und ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt habe. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.