Meine Schreiben an Beitragsservice und Konsorten

Selbstverständlich können meine eigenen Texte kopiert oder abgewandelt für eigene Zwecke genutzt werden. Jeder Mensch verantwortet sowieso selbst, was er tut und was er unterlässt. Erhellendes zur BRD-Justiz von Michael Winkler

Der neuste Brief steht oben, der älteste ganz unten. Aufgrund eines Ortswechsels begann der Bayerische Rundfunk in 2022 eine Brieffreundschaft mit mir, die ich auf einer weiteren Unterseite dokumentieren möchte. Dies ist insofern interessant, weil es inzwischen einen Medienstaatsvertrag gibt, der die Rundfunkstaatsverträge abgelöst hat. Der ist genausowenig wasserdicht wie die alten Rundfunkverträge. Im Augenblick fehlt mir nur die Zeit, dies zu tun. Am 12. Februar 2024 habe ich ein Schreiben an den Bayerischen Rundfunk verfasst.

Bei Interesse lesen Sie bitte die Rede von Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948, der zwischen einem provisorischen Grundgesetz für das Wirtschaftsgebiet und einer endgültigen Verfassung für Deutschland unterscheidet:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm

Bitte berücksichtigen Sie die widersprüchlichen und überwiegend FALSCHEN Darstellungen im Netz und in weiteren Medien.

Offensichtlich gibt es Gutmenschen, Hilfswillige und Maulwürfe der Rundfunkanstalten, die durch ihre Täuschungen staatsgläubige und autoritätshörige Menschen irreführen, damit sie anschließend durch die Landesrundfunkanstalten juristisch geknebelt werden können.

Seit 1. Januar 2013, als der Beitragsservice die Gebühreneinzugszentrale ablöste, ist mein Erkenntnisstand über die rechtlichen Gegebenheiten gewachsen. Insofern enthalten meine Schreiben meine widersprüchlichen Einsichten und Entscheidungen auch getragen durch die Unklarheit von MDR und Beitragsservice. Trotzdem zitiere ich sie in chronologischer Reihenfolge so, wie sind sind. Seit Mai 2013 habe ich keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt.

Zusammenfassung am 14. Juli 2015: Jegliche juristische Argumentation ist Zeitverschwendung. Es genügt, was ich am 13. Juli 2015 an den Beitragsservice geschrieben habe.

Der Beitragsservice benötigt nur einen winzigen Bruchteil der theoretisch rund acht Milliarden Euro jährlich für staatliche hoheitliche Sendezeit. Über sieben Milliarden Euro werden VERUNTREUT für kommerzielle Aufgaben und für Personalkosten. DIES IST DIEBSTAHL !!!


?? Was ist "Beitragsservice MDR" ?? In Leipzig gibt es den rechtsfähigen MDR und in Köln gibt es den nicht rechtsfähigen Beitragsservice. Alles klar?

Meine Antwort vom 8. November 2017

Den Antwortvordruck habe ich NICHT ausgefüllt und NICHT zurückgesandt.

Sehr geehrter Herr xxx,

Ihr erneutes Ansinnen eines Geschäftsvorschlages über 52,50 Euro für September bis November 2017 weise ich zurück. Es besteht kein Rechtsgrund. Ihr Geschäftsmodell läuft der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zuwider.

Auch ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, der in der Bundesrepublik Deutschland dem Vertragsrecht unterworfen ist. Vertragspartner sind der Freistaat Sachsen und der Mitteldeutsche Rundfunk. Sie verfügen keineswegs über die Zahlungsmittel Dritter. Zum Erheben von Steuern oder Gebühren, Abgaben oder sonstigen Beiträgen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes nicht befugt. Aus einem Staatsvertrag erwachsen keine Beitragsschuldner, wie von Ihnen behauptet. So können Sie auch keine gesetzliche Auskunftspflicht ableiten - über nichts und über niemanden.

Es entsteht keine Rechtskraft durch die Justiz, die sich über in der Bundesrepublik geltendes Recht hinwegsetzt samt Vollzugsbeamten, die jemanden zur Erzwingungshaft abführen. Der Tageshaftkostensatz im Jahr 2014 von 110,13 EUR im Freistaat Sachsen steht in keinem Verhältnis zu 17,50 Euro Rundfunkbeitrag. Er kann auch keinesfalls der von Ihnen behaupteten Beitragsschuld hinzugefügt werden.

Ein Gebührensatz von 20 bis 23 Euro für einen Gerichtsvollzieher steht ebenfalls in keinem für diesen kostendeckenden Verhältnis im Vergleich zur erdachten Beitreibungssumme. Und ein Inkassounternehmen zu beauftragen, ist kein Gewinn an Rechtskraft. Lediglich das von diesem beanspruchte Honorar ist höher als die Gebühr für einen Gerichtsvollzieher. Es geht stets zu Lasten des Beitragsservices.

Bitte stellen Sie Ihr Geschäftsgebaren gegenüber mehr als fünf Millionen Zahlungsverweigerern ein! Es ist eindeutig außerhalb von Recht und Gesetz angesiedelt. Mein Merkblatt hat immer noch Bestand. Weil immer mehr Menschen außerstande sind, den Sinn deutscher Texte lesend zu erfassen, habe ich eine Videoanimation produziert, die über www.Rundfunkbeitrag.video angeschaut werden kann.

Mit relativer Hochachtung

Schreiben des Beitragsservices vom 24. Oktober 2017

  Beitragsservice 1
  Beitragsservice 2

Antwort von Creditreform, Eingang 9. Juli 2016

 Creditreform

Beide folgenden Briefe habe ich am 2. Juli 2016 abgesandt:

1. Brief an das Inkassobüro Creditreform

Ihr Ansinnen eines Geschäftsvorschlages über einen Gesamtbetrag von 575,97 Euro über eine erdachte Zeit von März 2013 bis zum Januar 2015 weise ich zurück. Bis April 2013 zahlte ich irrtümlich Rundfunkbeitrag.

Ihrer Forderung liegt kein Mahnbescheid eines Mahngerichtes zugrunde, wie sie in einem Mahnverfahren erteilt werden. Siehe Wikipedia-Artikel "Mahnverfahren":
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Ein Pfändungsbeschluss kann ebenfalls nur von einem Mahngericht gefasst werden. Siehe Wikipedia-Artikel "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss":
https://de.wikipedia.org/wiki/Pfändungs-_und_Überweisungsbeschluss

Auch ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, der in der Bundesrepublik Deutschland dem Vertragsrecht unterworfen ist. Vertragspartner sind der Freistaat Sachsen und der Mitteldeutsche Rundfunk. Beide verfügen keineswegs über die Zahlungsmittel Dritter. Zum Erheben von Steuern oder Gebühren, Abgaben oder sonstigen Beiträgen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes nicht befugt.

Es entsteht keine Rechtskraft durch die Justiz, die sich über in der Bundesrepublik geltendes Recht hinwegsetzt samt Vollzugsbeamten, die jemanden zur Erzwingshaft abführen. Der Tageshaftkostensatz im Jahr 2014 von 110,13 EUR im Freistaat Sachsen steht in keinem Verhältnis zu 17,50 Euro Rundfunkbeitrag.

Ein Gebührensatz von 20 bis 23 Euro für einen Gerichtsvollzieher steht ebenfalls in keinem für diesen kostendeckenden Verhältnis im Vergleich zur erdachten Beitreibungssumme. Und Sie als Inkassounternehmen zu beauftragen, ist kein Gewinn an Rechtskraft. Lediglich das von Ihnen beanspruchte Honorar ist höher als die Gebühr für einen Gerichtsvollzieher. Es geht stets zu Lasten des Beitragsservices.

Bitte stellen Sie Ihr Geschäftsgebaren gegenüber mehr als vier Millionen Zahlungsverweigerern ein! Es ist eindeutig außerhalb von Recht und Gesetz angesiedelt. Mein Merkblatt auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag hat immer noch Bestand.

2. Brief an den Beitragsservice

Ihr erneutes Ansinnen eines Geschäftsvorschlages über einen Gesamtbetrag von 907,23 Euro über eine erdachte Zeit bis zum Juli 2016 weise ich erneut zurück.

Auch ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, der in der Bundesrepublik Deutschland dem Vertragsrecht unterworfen ist. Vertragspartner sind der Freistaat Sachsen und der Mitteldeutsche Rundfunk. Sie verfügen keineswegs über die Zahlungsmittel Dritter. Zum Erheben von Steuern oder Gebühren, Abgaben oder sonstigen Beiträgen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes nicht befugt.

Es entsteht keine Rechtskraft durch die Justiz, die sich über in der Bundesrepublik geltendes Recht hinwegsetzt samt Vollzugsbeamten, die jemanden zur Erzwingshaft abführen. Der Tageshaftkostensatz im Jahr 2014 von 110,13 EUR im Freistaat Sachsen steht in keinem Verhältnis zu 17,50 Euro Rundfunkbeitrag.

Ein Gebührensatz von 20 bis 23 Euro für einen Gerichtsvollzieher steht ebenfalls in keinem für diesen kostendeckenden Verhältnis im Vergleich zur erdachten Beitreibungssumme. Und ein Inkassounternehmen zu beauftragen, ist kein Gewinn an Rechtskraft. Lediglich das von diesem beanspruchte Honorar ist höher als die Gebühr für einen Gerichtsvollzieher. Es geht stets zu Lasten des Beitragsservices.

Bitte stellen Sie Ihr Geschäftsgebaren gegenüber mehr als vier Millionen Zahlungsverweigerern ein! Es ist eindeutig außerhalb von Recht und Gesetz angesiedelt. Mein Merkblatt auf www.dzig.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag hat immer noch Bestand.


Eine Antwort vom "Beitragsservice MDR" am 14. März 2016

Wegen der besseren Lesbarkeit beim Abspeichern sind die folgenden drei Dateien 1650 Pixel breit, aber in der Anzeige auf 550 Pixel reduziert.

 Seite 1
 Seite 2
 Seite 3


Mein Schreiben an den Beitragsservice am 15. März 2016

Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben erfahren, dass in der uns aufgezwungenen Scheindemokratie die umerzogene und gehirngewaschene Mehrheit der Wahlberechtigten und übrigen Einwohner der deutschen Lande sich freiwillig der Parteiendiktatur unterwerfen, obwohl die Parteifunktionäre nicht einmal den Willen aller Parteimitglieder respektieren.

So war es möglich, Pfründe für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu schaffen, die in ihrer Einzigartigkeit weltweit ein leuchtendes Beispiel bilden. Der primitive Zwang vom Obersten Rechtsgelehrten Kim Jong-un in Nordkorea verblasst in langweiligem Einheitsgrau vor den perfiden Methoden bunter Funktionseliten in Täuschland.

Seit 1. Mai 2013 zahle ich keinen Rundfunkbeitrag mehr und Sie vermissen 854,73 Euro in Ihrer Portokasse, wie ich aus Ihrem Schreiben vom 4. März 2016 erfahre. Dies schreiben Sie mit einer penetranten Lockerheit, die einfach über die bisherigen Korrespondenzen mit dem Mitteldeutschen Rundfunk und einer Obergerichtsvollzieherin, einem Amtsgericht und einem Landgericht hinweggeht. Auch Ihre Simulation einer vermeintlichen Pfändung erreichte mich auf dem Postweg.

Seien Sie versichert, dass unter dem neuen Deutschen Kaiser und unter dem Königreich Sachsen keine derartigen Umverteilungen zugunsten ausgesuchter Eliten mehr stattfinden werden.

Gerne setze ich unsere Brieffreundschaft im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung fort und sehe dem Empfang Ihres nächsten Briefes entgegen.

Mit relativer Hochachtung


Mein Schreiben an den MDR am 13. Januar 2016

Mitteldeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
- vertreten durch die Intendantin -
Kantstr. 71 - 73
04275 Leipzig

Sehr geehrte Frau xxxxx,

xxxxxx von dem nicht rechtsfähigen und demzufolge auch nicht vertretungsfähigen Beitragsservice in Köln sandte mir am 11.1.16 einen Brief, der Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft. Siehe auch mein angeheftetes Merkblatt.

Ihre Forderungen sind keine Mahnbescheide eines Mahngerichtes, wie sie in einem Mahnverfahren erteilt werden. Siehe Wikipedia-Artikel "Mahnverfahren":
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Ein Pfändungsbeschluss kann nur von einem Mahngericht gefasst werden. Siehe Wikipedia-Artikel "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss":
https://de.wikipedia.org/wiki/Pfändungs-_und_Überweisungsbeschluss

Damit verleiten Sie die xxxx Bank zu einer unrechtmäßigen Handlung, da kein vollstreckbarer Titel vorliegt. Desweiteren verleiten Sie mich zu der unrechtmäßigen Handlung, monatlich 17,50 Euro an den Beitragsservice Köln zu zahlen.

Ihre vermeintlichen Kosten gehen zu Ihren Lasten und sind von Ihnen zu tragen. Es besteht keinerlei Verpflichtung meinerseits, 575,27 Euro an Ihr Haus zu zahlen. Meine für Januar bis April 2013 irrtümlich aus Ahnungslosigkeit gezahlten vier Monatsbeiträge fordere ich nicht zurück. Selbst hierin ist Ihre Aufstellung fehlerhaft, weil sie Februar, März und April 2013 einfach außer acht lässt.

Mit freundlichen Grüßen


Mein Schreiben an meine Bank am 13. Januar 2016

xxxxx Bank

Sehr geehrter Herr xxxxx,
Sehr geehrter Herr xxxxx,

xxxxxxx von dem nicht rechtsfähigen und demzufolge auch nicht vertretungsfähigen Beitragsservice in Köln sandte mir am 11.1.16 einen Brief, der Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft. Siehe auch mein angeheftetes Merkblatt.

Sollte Sie trotzdem pfänden wollen, mache ich Sie persönlich haftbar für jegliche Kosten, die durch Ihre Überweisung an den Beitragsservice oder MDR entstehen und sämtliche Folgekosten durch nicht vorhandene Kontodeckung.

Diese Forderungen sind keine Mahnbescheide eines Mahngerichtes, wie sie in einem Mahnverfahren erteilt werden. Siehe Wikipedia-Artikel "Mahnverfahren":
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Ein Pfändungsbeschluss kann nur von einem Mahngericht gefasst werden. Siehe Wikipedia-Artikel "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss":
https://de.wikipedia.org/wiki/Pfändungs-_und_Überweisungsbeschluss

Damit verleitet der Beitragsservice Köln die xxxxxx Bank zu einer unrechtmäßigen Handlung, da kein vollstreckbarer Titel vorliegt. Desweiteren verleitet er mich zu der unrechtmäßigen Handlung, monatlich 17,50 Euro an den Beitragsservice Köln zu zahlen.

Vermeintliche Kosten gehen zu Lasten des Beitragsservice und sind von ihm zu tragen. Es besteht keinerlei Verpflichtung meinerseits, 575,27 Euro an den Mitteldeutschen Rundfunk zu zahlen. Meine für Januar bis April 2013 irrtümlich aus Ahnungslosigkeit gezahlten vier Monatsbeiträge fordere ich nicht zurück. Selbst hierin ist die Aufstellung fehlerhaft, weil sie Februar, März und April 2013 einfach außer acht lässt.

Mit freundlichen Grüßen


4. November 2015 | Die stumpfe Waffe gegen Schuldenfreie: Eintrag ins Schuldnerverzeichnis

Scan der beiden Seiten: ogv-3a und ogv-3b

Das funktioniert nur bei Kreditsklaven und Schuldsklaven, die um einen vermeintlich guten Ruf ohne einen solchen Eintrag und um eine vermeintlich "saubere SCHUFA" betteln. Wer bar zahlt oder seine Rechnungen sofort begleicht, ein wirtschaftliches Umfeld hat, das von Vertrauen getragen ist, kann auf solche Lorbeeren verzichten. Auch jeder Vermieter, der ein Mietverhältnis von der pünktlichen monatlichen Zahlung von 17,50 an den Beitragsservice abhängig macht, ist mit sich selbst gestraft genug.


Mein Schreiben an eine Obergerichtsvollzieherin am 22. Oktober 2015:

Sehr geehrte Frau xxx,

die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland wurden für alle geschrieben, auch wenn willkürlich verfahren und eigenwillig Recht gesprochen wird. Heute gilt ja schon als Volksverhetzer, der sich auf die Deutsche Fahne beruft.

Sie beharren darauf, dass ich nicht zahlen will. Die Wahrheit ist: Ich darf nicht zahlen. Sie drehen sich im Kreis.

Trotzdem warte ich die von mir gesetzte Frist vom 31. Oktober 2015 ab.

Mit freundlichen Grüßen


Mein Schreiben an den Beitragsservice am 26. September 2015:

wie am 13. Juli 2015 angekündigt, erhalten Sie heute die strafbewehrte Unterlassungserklärung, weil Sie fortfuhren, mir unaufgefordert Schreiben zuzusenden.

1. Der Rundfunkbeitrag wird überwiegend für private Zwecke verwandt und nicht für hoheitliche Sendungen. Der geringe hoheitliche Anteil von wenigen hundert Millionen Euro kann leicht durch Steuergelder getragen werden. Doch die Landesrundfunkanstalten wollen mehr, nämlich rund 8 Milliarden Euro für Gehälter und für teure Sportsendungen - und das ist Diebstahl!

2. Verträge zwischen zwei Parteien können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch niemals zu Lasten Dritter abgeschlossen werden. Was habe ich mit Verträgen zu schaffen, die zwischen Landesregierungen und Landesrundfunkanstalten abgeschlossen wurden? NICHTS, einfach nur NICHTS! Daher habe ich Ihr Angebot mehrfach schriftlich und durch Nichtzahlung abgelehnt.

Ich lege Ihnen zu Last, mich seit dem 1. Januar 2013 aufzufordern, einen monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen, der aktuell mit 17,50 Euro beziffert ist. Im Wiederholungsfall obliegt Ihnen die Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von 12.600 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Rundfunkbeitrag für einen Zeitraum von 60 Jahren.

Gleichzeitig ist der Betrag von 630 Euro sofort fällig als Ausgleich für die mir bislang entstandenen Aufwendungen durch Nachforschungsarbeit, Zeitaufwand für Schriftverkehr, was einem Diebstahl von Lebenszeit gleichkommt. Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Girokonto. Der Betrag ist sofort ohne Abzug fällig, muss aber spätestens am 31. Oktober 2015 gutgeschrieben sein:

[ Bankverbindung ]

Die Unterlassungserklärung erbitte ich bis zum 31. Oktober 2015 in beigefügter oder modifizierter Form unterschrieben zurück. Bei Verweigerung der Unterzeichnung fallen Ihnen noch die Anwalts- und Gerichtskosten für die einstweilige Verfügung zu.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Der Beitragsservice Köln wird es künftig unterlassen, [ Vorname Familienname, Anschrift, ] durch Schreiben oder sonstige Maßnahmen zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages aufzufordern, vermeintlich rechtsgültige Bescheide vorzutäuschen, Vollstreckungsmaßnahmen anzukündigen oder durchführen zu lassen. Dies schließt die Androhung von Inhaftierungen und Pfändungen, Eintrag ins Schuldnerverzeichnis oder sonstige Zwangsmaßnahmen bis hin zu Einschüchterungen jeglicher Art ein.

Betroffen ist der Zeitraum seit dem 1. Januar 2013 bis in alle Zukunft, solange das Konstrukt eines Rundfunkbeitrages aufrechterhalten wird.

Desweiteren verpflichten sich der Beitragsservice oder beliebige beauftragte im Interesse des Beitragsservice handelnde Personen, jegliche Anstrengungen durch die Justiz oder sonstige Unternehmen zu unterlassen, die einen Rechtsanspruch auf einen Rundfunkbeitrag vortäuschen oder eine Rechtsstaatlichkeit simulieren, um diesen ausgeübten Zwang zu bemänteln.

Diese Unterlassungserklärung gilt auch für jede Landesrundfunkanstalt, in deren Einzugsgebiet [ Vorname Familienname ] jemals wohnhaft sein wird. Derzeit ist dies der Mitteldeutsche Rundfunk in Leipzig.

Im Wiederholungsfall ist eine Vertragsstrafe von 12.600 Euro an [ Vorname Familienname ] zu zahlen.

Wird die Vertragsstrafe nicht gezahlt, so verpflichtet sich der Beitragservice oder jede im Interesse des Beitragsservice handelnde Person, einen Vorschuss auf Anwalts- und Gerichtskosten von [ Vorname Familienname ] zu zahlen zu dem Zweck, diese nach Abschluß der Verfahren zu erstatten.

Köln, am

Vorname und Familienname des Unterzeichners für den Beitragsservice:

Unterschrift:


Am 13. Juli 2015 an ein Landgericht:

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des
Vollstreckungsgerichtes beim Amtsgericht xxxxxx

Eine fehlerfrei absolvierte juristische Prozedur begründet keinen finanziellen Anspruch des Mitteldeutschen Rundfunks. Der Beschluss des Vollstreckungsgerichtes lässt den Gegenstand außer acht. Er verweist auf die Prozedur, um einen Anspruch zu be-gründen. Eine Lüge, die in den Medien über mich verbreitet wird, hat keine Beweiskraft. 100 oder 1000 Lügen ergeben keine einzige Wahrheit. Auch eine Abstimmung oder eine Wahl kann keine Wahrheit oder keinen Anspruch begründen.

Der Beitragsservice verwendet nur einen winzigen Bruchteil der theoretisch acht Milliarden Euro jährlich für politisch neutrale staatliche und hoheitliche Sendezeit. Über sieben Milliarden Euro werden für kommerzielle Aufgaben und unangemessen hohe Personalkosten VERUNTREUT. DIES IST DIEBSTAHL !!!

Das Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" des Bundesfinanzministeriums vom 18. Dezember 2014 zeigt in genau diese Richtung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_B...
Kurz-Link: http://tinyurl.com/Gutachten-BFM

Die nächste Wende steht vor der Tür! Unter dem neuen Deutschen Kaiserreich ist der ganze Spuk vorbei! Dann wird ein "öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftrag" durch Steuergelder finanziert. Bitte informieren Sie sich zum neuen Deutschen Kaiserreich bei www.Hartgeld.com :
http://www.hartgeld.com/media/pdf/2015/Art_2015-218_Kaiserreich.pdf
Kurz-Link: http://tinyurl.com/Kaiserreich-2015-01-14

Ich bitte daher das Landgericht, meiner sofortigen Beschwerde stattzugeben und das Bemühen des Mitteldeutschen Rundfunks zurückzuweisen, weil kein Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 17,50 Euro Rundfunkbeitrag durch mich an den Beitragsservice besteht.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Am 13. Juli 2015 an den Beitragsservice:

Ihr Schreiben vom 3.7.2015 betreffs 594,94 Euro, eingegangen am 8.7.
Ihr Schreiben vom 2.7.2015 betreffs 542,44 Euro, eingegangen am 9.7.
und viele Schreiben mehr ....

Sehr geehrter Herr XXX,

bitte unterbinden Sie in Ihrem Hause manuell verfasste und automatisiert verfasste Schreiben jeglicher Art an mich, da zwischen uns kein Vertragsverhältnis besteht. Wie versprochen, bereite ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vor, die ich Ihnen zustellen lasse, sobald Sie mich nochmals auf diese Weise behelligen.

Eine fehlerfrei absolvierte juristische Prozedur begründet keinen finanziellen Anspruch des Mitteldeutschen Rundfunks. Der Beschluss des Vollstreckungsgerichtes lässt den Gegenstand außer acht. Er verweist auf die Prozedur, um einen Anspruch zu begründen. Eine Lüge, die in den Medien über mich verbreitet wird, hat keine Beweiskraft. 100 oder 1000 Lügen ergeben keine einzige Wahrheit. Auch eine Abstimmung oder eine Wahl kann keine Wahrheit oder keinen Anspruch begründen.

Der Beitragsservice verwendet nur einen winzigen Bruchteil der theoretisch acht Milliarden Euro jährlich für politisch neutrale staatliche und hoheitliche Sendezeit. Über sieben Milliarden Euro werden für kommerzielle Aufgaben und unangemessen hohe Personalkosten VERUNTREUT. DIES IST DIEBSTAHL !!!

Das Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" des Bundesfinanzministeriums vom 18. Dezember 2014 zeigt in genau diese Richtung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_B...
Kurz-Link: http://tinyurl.com/Gutachten-BFM

Die nächste Wende steht vor der Tür! Unter dem neuen Deutschen Kaiserreich ist der ganze Spuk vorbei! Dann wird ein "öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftrag" durch Steuergelder finanziert. Bitte informieren Sie sich zum neuen Deutschen Kaiserreich bei www.Hartgeld.com :
http://www.hartgeld.com/media/pdf/2015/Art_2015-218_Kaiserreich.pdf
Kurz-Link: http://tinyurl.com/Kaiserreich-2015-01-14

Ich habe daher das Landgericht XXX gebeten, meiner sofortigen Beschwerde stattzugeben und das Bemühen des Mitteldeutschen Rundfunks zurückzuweisen, weil kein Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 17,50 Euro Rundfunkbeitrag durch mich an den Beitragsservice besteht.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Eine abschließende Stellungnahme am 23. Juni 2015 an ein Amtsgericht:

Abschließende Stellungnahme zum Bemühen des
Mitteldeutschen Rundfunks Leipzig

Sehr geehrter Herr Direktor des Amtsgerichtes xxx!

Die Juristen des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten verlieren sich in leeren Floskeln und Scheinbezügen auf nicht zuständige Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Und viele, aber längst nicht alle Gerichtsvollzieher lassen sich verleiten, in das gleiche Horn zu stoßen, wohl wissend, dass alle Vernebelungen Rohrkrepierer sind und bereits von Millionen juristischen Laien durchschaut werden.

Der Beitragsservice benötigt nur einen winzigen Bruchteil der theoretisch rund acht Milliarden Euro jährlich für politisch neutrale staatliche und hoheitliche Sendezeit. Über sieben Milliarden Euro werden für kommerzielle Aufgaben und unangemessen hohe Personalkosten VERUNTREUT. DIES IST DIEBSTAHL !!!

Die nächste Wende steht vor der Tür! Unter dem neuen Deutschen Kaiserreich ist der ganze Spuk vorbei! Dann wird ein "öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftrag" durch Steuergelder finanziert. Bitte informieren Sie sich zum neuen Deutschen Kaiserreich bei www.Hartgeld.com :
http://www.hartgeld.com/media/pdf/2015/Art_2015-218_Kaiserreich.pdf
Kurz-Link: http://tinyurl.com/Kaiserreich-2015-01-14

Das Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" des Bundesfinanzministeriums vom 18. Dezember 2014 zeigt in genau diese Richtung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
Kurz-Link: http://tinyurl.com/Gutachten-BFM

Ich bitte daher das Amtgericht zu beschließen, das Bemühen des Mitteldeutschen Rundfunks zurückzuweisen, weil kein Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 17,50 Euro Rundfunkbeitrag durch mich an den Beitragsserve besteht.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Am 4. Mai 2015 an ein Amtsgericht:

Meine Schreiben habe ich veröffentlicht und verbreitet:
http://www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag
Sie erfreuen sich geschätzter Aufmerksamkeit und finden Nachahmer.

1. Stellungnahme zum Bemühen des MDR vom 24.4.2015

2. Unzuständigkeit der Amtsgerichte unter Anwendung der ZPO bei der Beitreibung der Rundfunkgebühren oder für den Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Falle der Zahlungsverweigerung

 

1. Stellungnahme zum Bemühen des MDR vom 24.4.2015

Mit Schreiben vom 27.4.2015 an mich beansprucht der Mitteldeutsche Rundfunk 475,82 Euro in einem rechtsfreien Raum, mit der vermeintlichen "Zwangsvollstreckungssache" unter dem Aktenzeichen x x xxx/xx ebenfalls in einem rechtsfreien Raum aber 262,02 Euro. Seit Mai 2013 habe ich keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt.

Die Aufteilung der Sendezeiten zwischen hoheitlichem sowie politisch neutralem Auftrag und unternehmerischem Handeln steht immer noch aus. Andere Staatsunternehmen haben schon lange hoheitliche Aufgaben in Behörden ausgelagert. Das Wunschdenken stammt aus der Feder von ARD/ZDF zur Online Konsultation – RL 2003/98/EG , nachzulesen unter http://www.ard.de/download/398072/index.pdf
Zitat:
"Im Gegenteil zeichnet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch seine Staatsferne aus. Diese Staatsferne kommt einerseits darin zum Ausdruck, dass sich ARD und ZDF gerade nicht durch staatliche Mittel, sondern im wesentlichen über staatsfern erhobene Rundfunkgebühren (künftig: Medienabgabe) finanzieren. Andererseits unterliegen ARD und ZDF, die als Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung organisiert sind, keiner Staatsaufsicht (sog. Fachaufsicht), sondern nur einer beschränkten Rechtsaufsicht."

Daher ist es verwegen, wenn sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus Gefälligkeit trotzdem für zuständig erklärt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit verlassen. Er folgt inhaltlich dem Proporz von Regierungsparteien. Dies wiederum erklärt die Willfährigkeit der Verwaltungsgerichte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgt einem anderen Tenor,
vielleicht, weil zwischen 2003 und 1971 ein großer Zeitraum des Vergessens liegt:

BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, Link: http://tlmd.in/u/81
"Leitsätze des Gerichts
Die Tätigkeit der Rundfunkanstalten vollzieht sich im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung, nehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und erfüllen eine integrierende Funktion für das Staatsganze. Ihre Tätigkeit ist nicht gewerblicher oder beruflicher Art.
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 31, 314

In 2015 ist der Mitteldeutsche Rundfunk ein Unternehmen mit der D-U-N-S® Nummer 332368919, wie der Eintrag auf www.UPIK.de belegt.

Er finanziert sich durch Werbung, empfängt Filmförderungen und handelt gewinnorientiert. Der Rundfunkbeitrag ist eine zusätzliche Einnahmequelle, um Millionenbeträge für Übertragungsrechte auszugeben und Managergehälter zu finanzieren, die unsere Bundeskanzlerin finanziell blass aussehen lassen. Und da erwarten Juristen aus staatlichen Lagern von juristischen Laien die monatliche Zahlung von 17,98 Euro bzw. 17,50 Euro seit 1. April 2015?

Das Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 - - 1 BvF 4/11 - enthält ein idealisiertes Abbild von der Programmgestaltung. Die Programminhalte orientieren sich insbesondere an den Erwartungen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington D.C. und nicht am Urteil des Ersten Senats.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html

Aus dem Vertragsverhältnis zwischen Landesregierung und Landesrundfunkanstalt kann keine monatliche Zahlung von 17,98 Euro oder 17,50 Euro durch unbeteiligte Dritte abgeleitet werden. Mein Erkenntniszuwachs in den Sachverhalt führte dazu, dass ich seit Mai 2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt habe.

Die Rundfunkgebühr an die Gebühreneinzugszentrale habe ich aus gutem Grund gerne, willig und lückenlos entrichtet.

2. Unzuständigkeit der Amtsgerichte unter Anwendung der ZPO bei der Beitreibung der Rundfunkgebühren oder für den Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Falle der Zahlungsverweigerung

Quelle: http://www.rechtsstaatsreport.de/rundfunkbeitrag/

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio.

Es handelt sich hier also zunächst um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, sofern der Rechtsweg beschritten wird.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird gemäß § 1 ZPO durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

Vor die ordentlichen Gerichte gehören gemäß § 13 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.

Bereits aufgrund der gesetzlichen Vorschriften für die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte) gemäß § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte gesetzlich gar nicht ermächtigt, Haftbefehle auszustellen auf Antrag einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, da es sich bei einer entsprechenden Streitigkeit weder um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, eine Familiensache, Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) noch um eine Strafsache im Sinne des § 13 GVG handelt.

Der Staat flüchtet sich hier ohne gesetzliche Grundlage in das Privatrecht.

Weiterführend handelt es sich bei einer solchen Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art, da hier eine unzulässige Grundrechtsverletzung gegen den Grundrechtsträger unmittelbar durch die öffentliche Gewalt als Grundrechtsverpflichtete entgegen der Vorschriften des Grundgesetzes exekutiert wird.

Für diese Art von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sieht das Gerichtsverfassungsgesetz keine besondere Zuständigkeit vor. Aus diesem Grunde kommt hier das Grundrecht auf Rechtsweggarantie und Justizgewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG zur Anwendung: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben."

Demzufolge sind für derartige Streitigkeiten die ordentliche Gerichte zuständig, jedoch nicht auf der Basis der Zivilprozessordnung, sondern auf der Basis eines entsprechenden Organisations- und Ausführungsgesetzes. Ein solches jedoch existiert in der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit bis heute nicht, weshalb die ordentlichen Gerichte trotz grundgesetzlicher Zuständigkeit derartige öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verhandeln können.

Der direkte Weg unmittelbar zu den Verfassungsgerichten ist hier nicht gegeben, da diese ausschließlich subsidiär, also nachrangig und außerhalb des regulären Instanzenweges arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Am 4. Mai 2015 an die Intendantin des MDR:

......

1. Stellungnahme zu Ihrem Bemühen vom 27.4.2015

Mit Schreiben vom Beitragsservice am 27.4.2015, xxxxx und XXXXX, beanspruchen Sie 475,82 Euro in einem rechtsfreien Raum, mit der vermeintlichen "Zwangsvollstreckungssache" unter dem Aktenzeichen x x xxx/xx ebenfalls in einem rechtsfreien Raum aber 262,02 Euro. Seit Mai 2013 habe ich keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt. Die Gläubigeranschrift konnte ich nur Ihrem Schreiben an das Amtsgericht Plauen entnehmen.
.....
[Der restliche Inhalt dieses Briefes stimmt mit dem zuvor zitierten überein.]


Am 7. April 2015 an ein Amtsgericht:

1. Widerspruch gegen Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
2. Antrag auf Aussetzung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Verhalten der Obergerichtsvollzieherin xxx xxx
Die OGV ........... , folgt durch ihr willfähriges Verhalten dem rechtswidrigen Verlangen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice und dem Verlangen des Mitteldeutschen Rundfunks, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt.

zu 1.

Es existiert kein "Vollstreckungsauftrag Mitteldeutscher Rundfunk vom 02.02.2015, Az.: xxx xxx xxx". Der MDR ist kein Mahngericht. Er nennt sein Schreiben "Festsetzungsbescheid", um durch seine Wortwahl einen rechtmäßigen Mahnbescheid vorzutäuschen. Ein Unternehmen ist nicht bescheidfähig, sondern nur vertragsfähig.

Das angebliche "Aktenzeichen" ist lediglich meine Beitragsnummer beim Beitragsservice, die der Gebührenzahlernummer von der Gebühreneinzugszentrale bis zum 31.12.202 entspricht. Der MDR ist keine befugte Behörde, sondern ein Unternehmen, wie der Eintrag auf UPIK.de belegt: http://is.gd/dp2x1x

Ein vollstreckbarer Titel kann nur vom Mahngericht Staßfurt oder von einem Amtsgericht ausgestellt werden.

Ein Gläubiger muss spezifiziert sein. LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14 . Das Schreiben vom 2. Februar 2015 firmiert mit MDR & Beitragsservice. Es fehlt die Angabe einer verantwortlichen Person samt Unterschrift und Dienstsiegel einer befugten Behörde.

Es existiert kein Vertragsverhältnis. Es wurden seit 2003 keine Leistungen erbracht oder beansprucht. Während die Rundfunkgebühr sich noch im Rechtsrahmen der BRD bewegt hat, befindet sich der Rundfunkbeitrag außerhalb des Rechtsrahmens der BRD.

zu 2.

Eine Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht nicht. Ich habe das Geld, aber ich darf nicht zahlen, weil ich dann nach meinem Kenntnisstand mitverantwortlich für das derzeitige rechtswidrige Konstrukt bin, das der Beitragsservice geschaffen hat. Folgerichtig will ich auch nicht zahlen, weil ich mich lieber an Recht und Gesetz halte. Deshalb ist auch eine eidesstattliche Versicherung oder eine Vermögensauskunft wegen einer vermeintlichen Forderung von 262,02 Euro hinfällig.

Es wird die juristische Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nur für Behörden geschaffen wurde, vorgetäuscht. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Rundfunkanstalten Unternehmen, aber keine Behörden mit einem hoheitlichen Auftrag. Sie finanzieren sich durch Werbung und handeln gewinnorientiert. Der Rundfunkbeitrag ist eine zusätzliche Einnahmequelle, um überzogene Managergehälter zu finanzieren und Millionenbeträge für Übertragungsrechte auszugeben.

Ein "Versorgungsauftrag" wird konterkariert, indem Lobby-Interessen unter anderem von politischen Parteien vertreten werden. Dem öffentlichrechtlichen Rundfunk fehlt jegliche staatliche Neutralität wie sie einer Behörde geboten ist. Zuständig ist nur ein Amtsgericht, aber niemals ein Verwaltungsgericht.

Anmerkung:

Die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, erlassen vom Reichsjustizminister, basierend auf dem "Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.02.1934", basierend auf dem Ermächtigungsgesetz "Gesetz zu Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933", ist ausdrücklich in deklaratorischer Form mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20.09.1945 (KRABl. 1945 S. 3) aufgehoben worden.

Im Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts vom 07.08.1952 heißt es im Artikel 9:
"Änderung der Justizbeitreibungsordnung"
Soweit die JBeitrO vom 11.03.1937 (RGBl. I S. 298) als Bundesrecht anzuwenden ist, wird sie folgt geändert: "Auch weiterhin gilt, die JBeitrO war mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 ersatzlos aufgehoben und es war gemäß Art. 3 des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 ausdrücklich bei Strafandrohung verboten, hier wieder irgendeine aufgehobene Vorschrift wieder in Kraft zu setzen."
Quelle: grundrechteforum.de/1343

Mit freundlichen Grüßen


Am 23. März 2015 an eine Obergerichtsvollzieherin:

Sehr geehrte Frau .....,

1. Es existiert kein "Vollstreckungsauftrag Mitteldeutscher Rundfunk vom 02.02.2015, Az.: XXX XXX XXX". Daher ist die Zwangsvollstreckungssache die Vortäuschung einer vermeintlichen Rechtslage, eine Simulation.

2. Ein vollstreckbarer Titel kann nur vom Mahngericht Staßfurt oder von einem Amtsgericht ausgestellt werden. Der MDR ist keine befugte Behörde, sondern eine Firma, wie der Eintrag auf UPIK.de belegt.

3. Ein Gläubiger muss spezifiziert sein. LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14 . Das Schreiben vom 2. Februar 2015 firmiert mit MDR & Beitragsservice.

Sie fragen, ob ich nicht zahlen kann? Die Antwort lautet: Ich darf nicht zahlen, weil ich dann nach meinem Kenntnisstand mitverantwortlich für das derzeitige Konstrukt bin. Folgerichtig will ich auch nicht zahlen, weil ich mich lieber an Recht und Gesetz halte. Deshalb ist auch eine eidesstattliche Versicherung hinfällig.

Der von Ihnen gesetzte Termin ist hinfällig, auch wenn Sie eindeutig mit Anschrift, Stempel und Unterschrift identifizierbar sind. Das unterscheidet Ihre beiden Schreiben von den Schreiben des Beitragsservice. Sie treten allerdings mit Ihrer Forderung von 259,10 Euro an die Stelle Ihrer Auftraggeber und übernehmen deren Unrecht. Somit kann aus Ihrer Aktivität kein Anspruch gegen wen auch immer abgeleitet werden.

Ich bin einer von vielleicht 2.000.000 Menschen, die zwar noch die Rundfunkgebühr gezahlt haben, sich aber aus gutem Grund dem Rundfunkbeitrag verweigern. Es war 1989 in Plauen, wo die erste Großdemonstration stattfand. Alles, was die Menschen damals wollten, war Reisefreiheit, die in westlicher Richtung begrenzt war.

Durch Ihr Verhalten geben Sie sich als jemand zu erkennen, der Angst davor hat, sich einem Unrecht zu verweigern. Andere Gerichtsvollzieher sind dankbar für jeden einzelnen Verweigerer. Die nächste Wende steht vor der Tür. EU & BRD sind pleite.

Übrigens, derzeit sind nur Sie finanziell belastet, bei meinem Gefängnisaufenthalt kommt eine Justizvollzugsanstalt hinzu, die mit dem MDR nichts zu tun hat.

Anmerkung:
Die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, erlassen vom Reichsjustizminister, basierend auf dem "Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.02.1934", basierend auf dem Ermächtigungsgesetz "Gesetz zu Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933", ist ausdrücklich in deklaratorischer Form mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20.09.1945 (KRABl. 1945 S. 3) aufgehoben worden.

Im Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts vom 07.08.1952 heißt es im Artikel 9:
"Änderung der Justizbeitreibungsordnung"
Soweit die JBeitrO vom 11.03.1937 (RGBl. I S. 298) als Bundesrecht anzuwenden ist, wird sie folgt geändert: "Auch weiterhin gilt, die JBeitrO war mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 ersatzlos aufgehoben und es war gemäß Art. 3 des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 ausdrücklich bei Strafandrohung verboten, hier wieder irgendeine aufgehobene Vorschrift wieder in Kraft zu setzen."
Quelle: grundrechteforum.de/1343

Mit freundlichen Grüßen


Am 11. März 2015 erhielt ich eine schöne Antwort, die ich gerne anonymisiert zum Besten gebe: Seite 1 und Seite 2

Am 18. Februar 2015 an eine Obergerichtsvollzieherin:

Sehr geehrte Frau .....,

Ihren Brief vom 12. Februar 2015 habe ich am 17. Februar 2015 erhalten, weil ich bis gestern verreist war.

Es liegt kein Schuldtitel vor, wie Sie selbst schreiben, sondern nur ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel. Ihr Schreiben ist eine leere Drohung.

Wie auch Ihnen wohlbekannt ist, bewegen sowohl der Beitragsservice wie auch die Rundfunkanstalten sich außerhalb des Rechtsrahmens, der von der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist. Jegliche Forderung wie auch eine vermeintliche Zwangsvollstreckungssache außerhalb des zuständigen Mahngerichtes in 39418 Staßfurt ist daher nichtig und gegenstandslos. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat keinerlei mahngerichtliche Kompetenz oder Zuständigkeit. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung". Ihre Aktivität als Obergerichtsvollzieherin ist daher eine bewußte Beihilfe zu einer kriminellen Handlung und begründet Ihre strafrechtliche Mitverantwortung.

Seit 2013 werde ich von wechselnden Absendern und wechselnden Verfassern mit wechselnden Begründungen eines Rundfunkbeitrages belästigt, ohne dass eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht. Vollstreckungsersuche setzen einen korrekt bezeichneten Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde voraus. Diese heiße Luft samt der vier Schreiben inklusive diesem, die ich versandt habe, sind auf www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Kopien davon befinden sich auf weiteren Internetportalen oder wurden von dort verlinkt.

Deshalb bereite ich eine Unterlassungserklärung vor, die sowohl den Beitragsservice wie auch alle Rundfunkanstalten und Dritte wie Sie verpflichtet, mich künftig nicht mehr mit solchen Schreiben ohne Rechtsgrundlage zu belästigen. Es bestehen keinerlei Vertragsverhältnisse zwischen mir und dem Beitragsservice oder irgendwelchen Rundfunkanstalten. Aus den Rundfunkstaatsverträgen zwischen Rundfunkanstalten und Landesregierungen lassen sich keinerlei finanzielle Forderungen gegen mich ableiten. Rechtsbeugung durch Gerichte sind keine Begründungen.

Die Rechtsquellen sind Ihnen bekannt, die brauche ich Ihnen nicht zu zitieren.

Mit freundlichen Grüßen


Am 3. Juni 2014 an den Beitragsservice:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Ihre Information vom 12.5.2014, eingegangen am 15.5.2014

Sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragsservice,

statt einer Rundfunksteuer oder einer Rundfunkabgabe für alle fordern Sie einen Rundfunkbeitrag. Warum dieser Rundumschlag? Wird es demnächst ein "Notopfer Rundfunk" oder einen "Solidaritätszuschlag Rundfunk" geben?

Vertragsteilnehmer des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind die Bundesländer und die Landesrundfunkanstalten. Ein Vertrag gilt für die Vertragsteilnehmer. Nur Gesetze und Rechtsverordnungen gelten für alle. Die Forderung des Beitragsservices läuft rechtlich ins Leere. Es besteht keine Zahlungspflicht für am Vertrag Unbeteiligte wie mich. Entsprechendes gilt für den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Der Deutsche Bundestag beschließt kein Rundfunksteuergesetz. Ihr Beitragservice unterläuft die fehlende Gesetzeskompetenz der Bundesländer. Rundfunkangebote zu finanzieren, ist keine hoheitliche Aufgabe wie zur Zeit der Volksempfänger, die ab 1933 vorgestellt wurden. Das "Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda" bestritt mittels der Gebühreneinnahmen den Löwenanteil seines Haushaltes. Steuern und Abgaben dienen in der Bundesrepublik Deutschland allein staatlichen Zwecken, auch wenn viele Gesetze aus damaliger Zeit immer noch angewandt werden.

Ihr Impressum informiert:
http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
"Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft ...

... erfolgen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken."

Übrigens: Auch unsere Bundeskanzlerin ist laut Grundgesetz eine Geschäftsführerin.

Gehen wir einen Schritt weiter: Aufgrund Ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit sind Sie nicht prozessfähig, auch wenn aktuell Gerichte und Gerichtshöfe zugunsten des Beitragsservices ihre Kompetenzen überschreiten.

Ein umfassendes Beispiel liefert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.05.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich und nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Landgericht Marburg, Urteil vom 10.2.1999, 2 O 371/98: "Eine Ausweitung der Parteifähigkeit auf nicht rechtssfähige Vereine kann nur durch Gesetzesänderung, nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung erfolgen."

"Die fehlende Prozessfähigkeit nicht rechtsfähiger Vereine führt bei Vereinen mit größerer Mitgliederzahl zu Schwierigkeiten. Da die einzelnen Mitglieder durch die Anführung des Vereinsnamens nicht hinreichend individualisiert werden (BGH, NJW 1965,29,31) müssen bei einem Aktivprozess alle Mitglieder in der Klageschrift als Partei aufgeführt werden. Bei erheblich fluktuierender Mitgliederzahl dürfte dies praktisch aussichtslos sein."
Zitiert aus http://recht.lubwart.de/zivilrecht/urteile/500998959b0757edb.php

Auch wenn jede einzelne Rundfunkanstalt einen Beitragsservice unterhalten würde, könnte sie keinen Rundfunkbeitrag fordern, der einer Rundfunksteuer gleichkommt. Die derzeitige Praxis ist ein Mißbrauch staatlicher Macht, die sich der Justiz und des Strafvollzuges bedient.

Sie können staatsanwaltlich alle vermeintlich Rundfunkbeitragspflichtigen ruinieren wie den Michael Kohlhaas aus der Novelle des Heinrich von Kleist, bis niemand mehr da ist, der einen Rundfunkbeitrag entrichtet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gehorsamsverweigerung

Oder Sie schauen zu, wie eine andere staatliche Ordnung geschaffen wird, die zu den Tugenden zurückkehrt, die uns groß gemacht haben – ohne den Diebstahl von Zeit und Geld durch überbordende Bürokratien.

Frank Fahsel, deutscher Richter: "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen ... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen." http://de.wikimannia.org/Frank_Fahsel

Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel: "Die Intendanten und Politiker machen die jüngsten Urteile der Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Bayern, dass die Zwangsbeiträge unserem Rechtssystem nicht widersprechen, geradezu besoffen vor Glück."
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeit...

Diese Rundfunkurteile sind ein Witz: "Die Botschaft lautet: Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte - grundsätzliche oder im Detail -, wir wischen sie vom Tisch."
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-run...

Mit freundlichen Grüßen


Am 13. Februar 2014 an den Mitteldeutschen Rundfunk:

Mitteldeutscher Rundfunk
Beitragsservice
Kantstr. 71 – 73
04275 Leipzig

Ihre Mahnung vom 1.2.2014, eingegangen am 11.2.2014

Sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragsservice,

sämtliches BRD-Personal hat einen Wohnsitz, zwei Ohren und zwei Augen. Wohnsitzlose smartphone-Nutzer mit einem Standpunkt, Einohrige und Einäugige, Taube und Blinde oder Gehirnamputierte lasse ich außer acht.

Wer im Wald eine bewohnte Gartenlaube hat, zahlt doppelt. Unternehmen und Behörden zahlen, obwohl alle Geschäftsführer und Amtsleiter samt sämtlicher MitarbeiterInnen bereits ihren Rundfunkbeitrag entrichten. DAS IST BETRUG! JederIn kann nur einmal hören und sehen, weil wir nur ein Gehirn haben!

Es widerstrebt mir maßlos, solch ein unmäßiges Geschäftsmodell finanziell zu unterstützen, während Millionen für Sportübertragungsrechte verballert werden und Moderatoren hinterhergeworfen werden, die lediglich Werbeeinnahmen generieren und seichte Unterhaltung bieten, die keinerlei Bezug zum Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat. Wann haben Sie den Hals voll?

Markus Lanz hat am 16. Januar 2014 dem Fass den Boden ausgeschlagen, als er auftragsgemäß MdB Sarah Wagenknecht in Grund und Boden beleidigte. Auftragsgemäß entschuldigte er sich schließlich bei Sarah Wagenknecht, wie am Wochende endlich bekannt wurde. So sind Marionetten.

Am 12. Februar 2013 habe ich meinen – keineswegs Ihren - Rundfunkbeitrag vom 1.2. bis 30.4.2013 per Überweisung beglichen, wie sie aus beigefügtem Beleg entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen


Am 9. Dezember 2013 an den Mitteldeutschen Rundfunk:

Mitteldeutscher Rundfunk
Beitragsservice
Kantstr. 71 – 73
04275 Leipzig

Ihr Gebühren-/Beitragsbescheid vom 1.11.2013, eingegangen am 13.11.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie keine Behörde sind, können Sie auch keine Gebühren erheben. Eine Rundfunkfinanzierung über Steuern ist ebenso ausgeschlossen.

Ihre Haushaltsabgabe lässt außer acht, ob ich Ihre Angebote überhaupt nutze. Der Haushaltsbegriff läuft außerdem der Normenklarheit zuwider. Wie andere Staatsunternehmen müssten Sie sich ebenfalls rechtskonform finanzieren.

Wenn ich auf YouTube Kabarett-Sendungen „Neues aus der Anstalt“ anschaue, können Sie daraus noch lange keinen Anspruch auf einen Rundfunkbeitrag ableiten. Sie werben dort, um zahlende Kunden zu gewinnen.

Frist
Endlich erhielt ich am 13.11. nach Ihrem Schreiben vom 6.09.2013 Ihren Beitragsscheid vom 1.11., um binnen Monatsfrist Ihrem Beitragsbescheid widersprechen zu können.

Widerspruch
Ich lege Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid ein, damit ich gegen Ihren negativen Widerspruchsbescheid vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben kann.

Bitte benennen Sie mir darin Kammer und Sitz des zuständigen Verwaltungsgerichtes, vermutlich Zwickauer Straße 56, 09112 Chemnitz.

Mit freundlichen Grüßen