Stefan Frank ist unabhängiger Publizist, Übersetzer und Buchautor. In seinen Beiträgen, die gedruckt und im Internet erscheinen, beschäftigt er sich mit Politik, Wirtschaft, Finanzmärkten, Technologie und Gesellschaft.
20. Juli 2018 | Deutschland: "Enthauptung" der Pressefreiheit?
Ich zitiere einige Passagen, auf die es mir ankommt, aus dem sehr umfangreichen und mit zahlreichen Quellen belegten Artikel:
Der Mord, der weltweit für Schlagzeilen sorgte, geschah am Morgen des 12. April. Der Täter Mourtala Madou, ein 33 Jahre alter illegaler Einwanderer aus dem Niger, erstach seine deutsche Exfreundin, die als Sandra P. identifiziert wurde, und die gemeinsame einjährige Tochter Miriam an der Hamburger U-Bahnstation Jungfernstieg. Das Kind starb sofort, seine Mutter im Krankenhaus. Der dreijährige Sohn der Mutter war Augenzeuge der Morde.
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Ein Detail der Morde, das der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt wurde, ist, dass Madou anscheinend versucht hat, das Baby zu enthaupten. Diese Einzelheit nennt ein Fahrgast, der kurz nach den Morden an der U-Bahn-Station eintraf: der aus Ghana stammende Daniel J, ein Gospelsänger in einer evangelikalen Hamburger Gemeinde.
...Der Hamburger Blogger Heinrich Kordewiner, der das Video auf Facebook entdeckte, lud es herunter und dann auf seinen YouTube-Kanal hoch.
Wenige Tage später stand ein Team aus Staatsanwälten und Beamten der "Cybercrime"-Abteilung der Hamburger Polizei vor seiner Wohnungstür und präsentierte einen Durchsuchungsbeschluss. Es beschlagnahmte einen Computer, ein Mobiltelefon und andere Elektronik, angeblich, um "Beweise" für das "Verbrechen" zu finden, dessen er bezichtigt wurde: das Hochladen des Videos.
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Der behauptete Grund für die Durchsuchung – die "Verletzung eines höchstpersönlichen Lebensbereichs" – ist fadenscheinig. Nur die Füße der getöteten Frau sind in dem Video zu sehen, und auch dies nur einen Augenblick lang. Wie das Hamburger Abendblatt richtig schrieb, handelt es sich um "verwackelte Bilder, die aus einiger Entfernung aufgenommen wurden und keine Identifizierung der Personen zulassen".Die Website Welt online hingegen hat ein Video veröffentlicht, in dem die getötete Frau ausgiebig aus der Nähe zu sehen ist – was die Staatsanwaltschaft nicht auf den Plan gerufen hat. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Videos ist offenbar der Kommentar zu der Enthauptung, den Daniel J. gesprochen hat. Das Verletzen von "Persönlichkeitsrechten" wäre demnach ein Vorwand.
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Gatestone wies dann darauf hin, dass Kordewiner das Video nicht etwa anonym hochgeladen hatte (was ein Leichtes gewesen wäre), sondern auf seinem YouTube-Kanal, unter seinem Namen. Dadurch erscheint der angegebene Zweck der Wohnungsdurchsuchung – "Beweise" zu finden – nicht nur unverhältnismäßig, sondern völlig unnötig. Frombach sagte, dass sie sich zu "Einzelheiten eines laufenden Verfahrens" nicht äußere, dass sie aber "versichern" könne, dass ein Richter die Durchsuchung genehmigt habe.
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Laut dem Abendblatt hätten die Wohnungsdurchsuchungen bei dem Blogger und bei Daniel J. "im Sicherheitsapparat" für "Verwunderung" gesorgt: Die beteiligten Staatsanwälte seien "ganz heiß auf den Fall" gewesen und schieße "mit Kanonen auf Spatzen". "Zudem wunderte man sich, wie schnell es einen Durchsuchungsbeschluss gab, während man im Alltag selbst bei Verbrechenstatbeständen mit manchmal hohen Hürden zu kämpfen hat."
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Denn im Durchsuchungsbeschluss – Kordewiner erhielt eine Zweitschrift – enthält einen detaillierten Bericht über die Morde. Madou, heißt es darin, habe "aus Wut wegen der tags zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine Tochter und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy sitzenden einjährigen Tochter in Tötungsabsicht und zur Durchsetzung seiner Macht- und Besitzansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt".
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Warum die Enthauptung geheim gehalten werden soll, darüber kann jeder selbst mutmaßen. Klar geworden ist, wie leicht die deutschen Behörden die Nachrichten zensieren und Blogger bestrafen können, die unerwünschte Informationen verbreiten. Ihnen steht ein großer Werkzeugkasten an Gesetzen zur Verfügung. Es scheint sie nicht zu stören, dass das Gesetz, auf das sie sich berufen, explizit besagt, dass es nicht für die "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" gilt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Doppelmord – über den unter anderem in Frankreich, Indien, Pakistan, Südafrika und den Vereinigten Staaten berichtet wurde – sei kein "Vorgang des Zeitgeschehens"."Für die Hamburger Justiz", schrieb das Hamburger Abendblatt, "ist der Doppelmord vom Jungfernstieg eine Beziehungstat, für die kein öffentliches Interesse zu bestehen hat".
Was lernen wir daraus? Eine solche Justiz verfehlt ihren Zweck, denn es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall, der disziplinarrechtlich verfolgt wird, sondern um ein politisch gesteuertes Regelverhalten. Die juristischen Hintergründe habe ich bereits in einem Pressetext erläutert:
Europa-Preis der SPD-Landtagsfraktion Bayern am 27. Juli 2018 an Mittelmeer-Schleuserkapitän