Sigmar Gabriel kennt keine unabhängigen Behörden

Die Interpretationen im folgenden Filmausschnitt sind ungenau. Sie laufen dem Selbstverständnis der Richter zuwider. Das erkenne ich sogar als juristischer Laie.

Grundgesetz Artikel 97

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Was sagen Richter?

Justiz, Wissenschaft und Politik fordern eine selbst verwaltete Dritte Gewalt

Richterliche Unabhängigkeit
"Die vom Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit soll die Rechtsprechung vor jeglicher Einflussnahme durch Exekutive und Legislative schützen.

Die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit fordert, die Abhängigkeit der Richter von der Justizverwaltung so gering wie möglich zu halten. Es soll jede Einflussnahme auf die Rechtsstellung der Richter unterbleiben, die vermeidbar ist, weil sie nicht aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Justiz erforderlich ist (BVerwG ZBR 2006, 349, 350)."

Schlußfolgerung

Die Justizbehörden sind dem Bundesjustizministerium nachgeordnet und von ihm abhängig. Die Richter sind einzeln für sich gesehen in der Ausübung ihres Richteramtes unabhängig, auch wenn sie ihre Besoldung von den Justizbehörden empfangen.

Staatsanwälte und Richter

"Die starke Zuordnung der Staatsanwälte zur Dritten Gewalt ist in Deutschland anerkannt. Sie sind dem Richter gleich gestellt. Staatsanwälte üben im Vorverfahren und in der Strafvollstreckung weitgehend Funktionen aus, die im Hauptverfahren ausschließlich den Richtern zustehen.

Die Durchlässigkeit der richterlichen und staatsanwaltlichen Ämter wird durch das Deutsche Richtergesetz vorgegeben (§ 122 DRiG).

Die Abkehr von der bisherigen Gleichstellung würde zur Verschlechterung der Qualität von Staatsanwaltschaften und zwangsläufig von Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung führen.

Absolut üblich und bewährt hat sich der Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht sowie umgekehrt. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Besetzung des Amtes des Generalbundesanwaltes. Wiederholt sind Generalbundesanwälte aus dem Kreis der Bundesrichter ernannt worden. Eine eigenständige Besoldung für Staatsanwälte würde diesen Wechsel deutlich erschweren.

Die Staatsanwaltschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechtspflege und deswegen nicht anders als die Richterschaft zu behandeln."