Ist Deutschland bereits ein Dreckslochland?

5. Juli 2019 | Justiz vor dem Kollaps? Wer in Berlin Straftaten begeht, hat nicht viel zu befürchten

Markus Lanz 3.7.19 - Rechtsstaat kollabiert Klartext von Oberstaatsanwalt R. Knispel

4. Juli 2019 | Staatsanwalt Knispel: "Rechtsstaat in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig"

"Die lachen uns aus", sagt Oberstaatsanwalt Ralph Knispel über die kriminelle Szene in Berlin: "Die lachen die Justiz aus."

Von aktuell mehr als 8500 nicht vollstreckten Haftbefehle alleine in der Hauptstadt erzählt er, und von mutmaßlichen Straftätern, die wieder freikommen, weil dem Gericht Kapazitäten für Prozesse fehlen. Bis diese Kapazitäten frei würden, wäre die gesetzlich zulässige Dauer der Untersuchungshaft schon abgelaufen.

Strafrechtlich, so Knispel, sei der deutsche Rechtsstaat in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig. Fassungsloses Kopfschütteln

Das Bild, das in der ersten halben Stunde bei "Markus Lanz" von Deutschland gezeichnet wird, ist erschreckend. Die harte Wahrheit wird von Oberstaatsanwalt Ralph Knispel mit einem resignierten Lächeln vorgetragen. Die Auswertung von DNA-Proben dauere zwei bis drei Jahre, auch wegen Personalmangels, erzählt er etwa. Hinter Knispel sieht man das Publikum fassungslos mit dem Kopf schütteln.

4. April 2018 | Haben Sie ein Problem mit Kritik, Herr Spahn?

Mit Jens Spahn hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ihren bekanntesten parteiinternen Kritiker in ihr Kabinett geholt. Im Interview spricht er über sein Verhältnis zur Kanzlerin, seine Aufgabe als Gesundheitsminister und über die Bewältigung der Migrationsströme.

Als Erstes haben Sie von Vertrauen gesprochen. Wie ging das verloren?

Tja, das ist eine komplexe Frage. Vertrauen ging massiv mit der Flüchtlingsfrage verloren, aber nicht nur. Die Aufgabe des Staates ist es, für Recht und Ordnung zu sorgen. Diese Handlungsfähigkeit war in den letzten Jahren oft nicht mehr ausreichend gegeben. Die deutsche Verwaltung funktioniert sehr effizient, wenn es darum geht, Steuerbescheide zuzustellen. Bei Drogendealern, die von der Polizei zum zwanzigsten Mal erwischt werden, scheinen die Behörden aber oft ohnmächtig.

Teilen Ihre Regierungskollegen diese Analyse?

Zumindest die vernünftigen Sozialdemokraten erkennen, dass auch sie massiv an Vertrauen verloren haben. Schauen Sie sich doch Arbeiterviertel in Essen, Duisburg oder Berlin an. Da entsteht der Eindruck, dass der Staat gar nicht mehr willens oder in der Lage sei, Recht durchzusetzen.

6. Februar 2018 | Vorübergehend festgenommen: Berliner Polizei ließ offenbar islamistischen Gefährder laufen

Die Berliner Polizei soll laut einem Bericht im Dezember einen festgenommenen islamistischen Gefährder und Drogendealer wieder freigelassen haben. Dabei hätten die Ermittler genau gewusst, um wen es sich bei dem Mann gehandelt habe.

Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Anordnung einer Vormundschaft für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

OLG Koblenz 1. Senat für Familiensachen
14.02.2017
13 UF 32/17

Abschnitt 58:

Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

5. April 2016 | Leserbrief von Von Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Köln/Berlin

Wenn der Bundesjustizminister im SPIEGEL behauptet, die millionenfache Aufnahme von Einwanderern ungeklärter Identität und durchweg ohne Papiere aus sicheren Drittstaaten (wie Österreich) könne durch die Ausübung des Selbsteintrittsrechts aus Art. 17 der Dublin-III- Verordnung gerechtfertigt werden, so ist dies rechtlich nicht richtig.

Dies nicht nur deswegen, weil es sich bei der Ausübung des Selbsteintrittsrechts – wie die SPIEGEL-Interviewer richtig bemerken – um einen krassen Ausnahmefall handelt, der nicht über geraume Zeit zum allgemeinen Regelfall erhoben werden dürfte. Die Ausübung des Selbsteintrittsrechts kommt nur in konkreten Einzelfällen in Betracht, in denen die Identität des Antragstellers bereits abschließend und zweifelsfrei geklärt ist. Es gibt im europäischen Asylrecht gewiss kein „Selbsteintrittsrecht im Hinblick auf unübersehbare Menschenmassen ungeklärter Identität und Herkunft durch Proklamation in den Massenmedien“. Weiterhin setzt die Ausübung des Selbsteintrittsrechts in formaler Hinsicht die Einleitung eines anspruchsvollen Procederes (in jedem Einzelfall!) voraus, in dessen Rahmen der ursprünglich zuständige Staat und gegebenenfalls die Durchreisestaaten diplomatisch zu notifizieren (formell zu benachrichtigen) sind und weiterhin der Fall in die europäischen Datenverarbeitungssysteme aufzunehmen ist. Dies alles ist aber im Rahmen der derzeitigen „Flüchtlingskatastrophe“ nie geschehen und konnte auch nicht geschehen, weil ja die Identität der einreisenden Migranten meist völlig unklar blieb und mangels Ausweispapieren bis heute in der Regel unklar ist.

Weiterhin ist es rechtlich nicht richtig, wenn der Minister behauptet, es müsse von Rechts wegen der mögliche Asylanspruch eines jeden Menschen an der Grenze erst einmal überprüft werden, er dürfe also schon deswegen nicht einfach abgewiesen werden. Wer aus einem sicheren Drittstaat (wie Österreich) einreist, kann gemäß Art. 16a Abs. 2 GG keinen Asylanspruch in Deutschland haben. Spätestens seit der Einführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 sind daher gemäß Art. 28 und 13 Schengener Grenzkodex sowie § 18 Asylgesetz, § 15 Aufenthaltsgesetz alle nicht-EU-Ausländer ohne Visum zwingend an der Grenze zurückzuweisen. Ein eventuelles Vorprüfungsverfahren zur Feststellung der verfahrensmäßigen Zuständigkeit wäre dann allenfalls in Österreich durchzuführen. Denn Österreich hat die Migranten rechtswidrig einreisen und rechtswidrig an die deutsche Grenze weiterreisen lassen.

Es gibt und gab im deutschen Recht wie im Recht der EU keine Rechtsnorm, die die unkontrollierte Einreise von fast einer Millionen junger Männer unklarer Identität und Herkunft aus lauter sicheren Drittstaaten rechtfertigen könnte, und es gibt und gab auch keine Rechtsnorm, die die massenhafte und systematische Nichtanwendung geltenden Rechts aus humanitären Gründen erlauben würde. Die Bundesregierung handelt rechtswidrig und verfassungswidrig. Weiterhin hat sie aber ihr schon vorher unrechtmäßiges Handeln noch vertieft, indem sie am 13. September 2015 – wohl zur Beruhigung der Bevölkerung – eben „Grenzkontrollen“ eingeführt hat, die aber nur zum Schein durchgeführt wurden und nicht in Gemäßheit des Schengener Grenzkodex und des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes. Denn es wurde nach wie vor jeder durchgelassen, der entweder das Wort „Asyl“ aussprach oder behauptete, Syrer zu sein, und die „grüne Grenze“ stand nach wie vor offen und wurde nicht effektiv kontrolliert.

AfD - Dr. Gottfried Curio stellt im Innenauschuss die richtigen Fragen zur Asylpolitik der EU

16. April 2018 | Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses.

Vor­stellungen über Re­form des Euro­päischen Asyl­systems gehen aus­einander

22. Januar 2018 | Stimmung heizt sich weiter auf – Immer mehr Bürger haben die Schnauze voll

16. Januar 2018 | Klaus Lelek: Kandel und die Banalität des Bösen!

Michael Winkler schreibt in seinem Tageskommentar zum 15. Januar 2018:

Drecksloch-Länder - wir haben ein neues Wort gelernt. Ob Trump das nun tatsächlich gesagt hat, ist nebensächlich, jedenfalls haben die Wahrheitsmedien die Wortschöpfung erfreut aufgenommen und ganze Listen solcher Dreckslöcher zusammengestellt. Was Trump mißfallen haben dürfte, ist die Zuwanderung aus diesen Dreckslöchern. Menschen, die schon verkrachte Existenzen sind, bevor sie ihr Land verlassen, und die ihrem Zielland ewig auf der Tasche liegen werden. Also genau die Länder, aus denen Merkel und die Verliererbande Menschen anlocken. Das Ziel ist eindeutig, Deutschland in ein solches Drecksloch-Land zu verwandeln. Die Merkel-Diktatur ist auf diesem Weg durchaus erfolgreich.

Woran erkennt man ein Drecksloch-Land? Die Straßen sind schlecht und verfallen immer weiter, so wie wir es immer wieder erleben. Die Schulen sind schlecht und lehren mehr Ideologie als Wissenschaft, Bildung wird vernachlässigt. Das nennt sich in Deutschland "moderne Pädagogik", "Schreiben nach Gehör" und "Inklusion". Wichtig ist, daß die Schüler alle mindestens einmal eine Holocaust-Gedenkstätte besuchen. Ein Drecksloch-Land hat oft genug eine rassistische Gesellschaft, in der Teile der Bevölkerung wegen ihrer Abstammung unterdrückt werden. Das ist in Deutschland der Fall, Menschen, "die schon länger hier wohnen", werden systematisch von Gerichten und Behörden benachteiligt. Drecksloch-Länder sind nicht in der Lage, ihren Bewohnern ein sicheres Leben zu garantieren. 2.000 von "Zuwanderern" ermordete Deutsche pro Jahr belegen das. In Drecksloch-Ländern gelten Frauen nichts, werden vergewaltigt und müssen als Zeichen ihrer Unterdrückung Kopftücher oder gleich Burkas tragen. Letzteres nennt sich in Deutschland „Mode“.

Dafür, daß Deutschland im totalen Merkelstaat zu einem Drecksloch-Land geworden ist, sollten wir uns bei Angela Merkel bedanken. Und dafür, daß die Verliererbande ein Weiter so beschlossen hat, also den Weg in den Abgrund fortsetzen möchte, sollten wir uns beglückwünschen. Jedenfalls werden sich Zuwanderer aus Afrika hier richtig heimisch fühlen.

Es ist mehr Klugheit als je zuvor erforderlich, um nicht unter die Räder der Gesinnungsjustiz zu geraten, die mit zweierlei Maß misst, um politisch korrekten Ansprüchen zu genügen. Das ist jedoch eine Fehlinterpretation des Deutschlandliedverses "von der Maas bis an die Memel". Heute gilt, was Bundesjustizminister Maas festgelegt hat.

Beruht ein staatsanwaltlicher Beschluss eines Amtsgerichtes auf offensichtlich falschen Tatsachenbehauptungen, ist es wichtig, sofort Einspruch zu erheben und parallel dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landgericht einzureichen. So kommt ein justizinterner Dialog zustande, der den damit Befassten Grenzen aufzeigt. Immerhin werden alle von den Steuerzahlern besoldet.

Hilfreich ist, sich der zwölf Rechtsvermutungen der BAR, der British Accreditation Registry, bewusst zu sein.