Der Staat BRD führt einen Angriffskrieg gegen den Staat Syrien!

11. April 2018 | Syrien-Krise: Wieso begleitet eine deutsche Fregatte das US-Kampfgeschwader nach Nahost?

3. April 2018 | Sieg für Staatschef Assad: Syrisches Ost-Ghuta vom Terrorismus befreit – Islamisten ziehen ab

7. März 2017 | «Syrien ist ein guter Platz – auch jetzt während des Krieges»

28. März 2016 | Putins Lehrstunde, wie man sich der
islamistischen Mörderpest entledigt

Klaas Butenschön fragt Bundestagsabgeordnete: Was machen wir eigentlich in Syrien? | extra 3 | NDR

22. Januar 2016 | Unsere Abgeordneten haben den Syrien-Einsatz beschlossen. Doch für auf wessen Seite sind wir dort eigentlich? Und was oder wer sind gemäßigte Rebellen? Klaas Butenschön hat sich schlau gemacht.

28. Februar 2016 | Michael Winkler in seinem Tageskommentar:

"Für viele Syrer ist es der erste Morgen seit gut fünf Jahren, an dem sie ohne Kriegslärm aufwachen konnten." Man muß schon bei den Wahrheitsmedien arbeiten, um aus Anlaß der Feuerpause in Syrien einen derartigen Stuß zu schreiben.

Zunächst: die Waffenruhe wird eingehalten. Gekämpft wird nur noch gegen die korantreuen Muslime der Al-Nusra-Front und des Islamischen Staates. Sogar die Türken, die zuvor erklärt haben, die Waffenruhe gelte nicht für sie, halten sich zurück.

Die USA haben den Bürgerkrieg vor fünf Jahren nicht schlagartig im ganzen Land ausbrechen lassen, sondern ihn klein begonnen und immer mehr ausgeweitet. Die Amerikaner haben die Rebellion angefeuert, Waffen geliefert und Terroristen ausgebildet.

Aleppo, Homs und die sonstigen Brennpunkte wurden nicht an einem einzigen Tag in Trümmer geschossen, sondern nach und nach.

Erst seit die Russen eingegriffen haben, wird das Feuer nach und nach gelöscht. Viele Syrer verdanken ihren ersten Morgen ohne Kriegslärm nicht dem Waffenstillstand, sondern der russischen Luftwaffe. Aber das dürfen die Wahrheitsmedien nun mal nicht schreiben.

23. Dezember 2015 | Drei russische Trümpfe

Während die syrische Armee ihre Offensive fortsetzt, hat das Trio der Sicherheitsratsresolutionen, das die russische Diplomatie erreicht hat, zusammen mit der Veränderung des militärischen Gleichgewichts vor Ort, den Russen etwas gegeben, was wie ein Siegerblatt aussieht.

PBS.org | 27. Oktober 2015 | "For weeks, the world's eyes have been fixed on the tens of thousands of refugees fleeing war-torn Syria for Europe. But what is life like for those left behind? Correspondent Martin Smith goes Inside Assad's Syria to report from government-controlled areas as war rages, with on-the-ground reporting and firsthand accounts from Syrians caught in the crisis." | Kommentar auf Deutsch: “Inside Assad’s Syria” – sehenswerte US-Dokumentation zeigt differenziertes Bild des Syrienkriegs

1. Dezember 2015 | Präsident al-Assad im Interview mit dem tschechischem Fernsehen: Die Zerschlagung des Terrorismus wird die Hindernisse für einen politischen Prozess beseitigen

Zwei der besten Aussagen in diesem Assad-Interview:

„Jeder Europäer sollte sich diese Frage stellen: warum gehen sie weg?“

und

Wann wird es in Syrien Frieden geben?

„Wenn die von mir erwähnten Länder – Frankreich, Großbritannien, die USA, Saudi Arabien, Katar und einige andere – aufhören, die Terroristen zu unterstützen.“

Boing!! Und Frankreich hat bei ihm total verschissen…

Warum nimmt die Bundesregierung Bruch des Völkerrechts in Kauf?

Schaut hin, hört zu: Warum will sich die Bundesregierung​ an einem Krieg beteiligen, für den es kein UN-Mandat gibt? Hat man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt? Nach dem Krieg im Kosovo, für den es ebenfalls kein UN-Mandat gab, sprach selbst Kanzler Schröder davon, dass man das Völkerrecht gebrochen habe. Warum nimmt man den Bruch des Völkerrechts nun erneut im Kauf? Eine denkwürdige Szene ...

31. Oktober 2015 | Die Syrienkonferenz in Wien – Aufbruch in ein neues Zeitalter

13. Oktober 2015 | Russlands Militäreinsatz in Syrien

In Syrien wird entschieden, ob der Nahe Osten tiefer im Chaos versinkt oder ob es eine Wende hin zur Stabilität geben wird. Das ist der Grund des aktuellen Krieges. Der Anlass der russischen Beteiligung sind die Pläne des Westens, eine Flugverbotszone über Syrien einzuführen und Assad wegzubomben wie Gaddafi in Libyen. Die Entscheidung ist damit vertagt. Für wie lange sie vertagt ist, hängt davon ab, ob sich im Westen die Moderaten oder die Radikalen durchsetzen können.

Wir brauchen nicht zu untersuchen, ob Menschen in Syrien und syrische Eliten aufrecht und wahrheitsliebend sind. Wir wissen seit dem Tag, als der erste Büffel starb und der erste Indianer starb, weil europäische Abenteurer amerikanischen Boden betraten und sinnlos um sich knallten, dass da irgendwas nicht stimmt. Jetzt knallen sie fast überall. Bis auf eine Hand voll "Schurkenstaaten" haben die USA ihre Sammlung komplett. Und es werden immer weniger, oder? Die US-Strategen werden noch den Tag verfluchen, an dem sie begannen, ihre blutigen Hände gegen Syrien auszustrecken!

Assad-Interview komplett: "Syrien ist im völligen Kriegszustand mit dem Terrorismus"

22. September 2015 | In einem Interview, das Bashar al-Assad kürzlich russischen Medien, darunter RT, gab, hat sich der syrische Präsident zur globalen und regionalen Bedrohung durch den Terrorismus geäußert, sowie den Bedarf einer vereinten Front gegen den Dschihadismus angesprochen. Auch sprach al-Assad über westliche Propaganda, die Flüchtlingskrise und Wege, wie man Frieden in sein vom Krieg gezeichnetes Land bringen kann. RT Deutsch präsentiert das Interview in voller Länge und mit deutscher Übersetzung.

SyriaNews.cc

Das Morden syrischer Kinder ist nicht im deutschen Interesse!

10. Dezember 2012 | Das sollte man jeden FSA-Unterstützer zeigen

Quelle: Antikrieg.com

Die Weiterverbreitung dieses Textes ist durchaus erwünscht. In diesem Fall bitte die Angabe der Webadresse www.antikrieg.com nicht zu vergessen!

Jörg v. Paleske

Hier zunächst einmal die Definitionen von "act of aggression" und "war of aggression" (= "Angriffskrieg") aufgrund der zu den UNO-Normen zählenden Resolution "UN GA Res. 3314 (XXIX), UN GAOR 29th Sess., Supp. No. 31 (1974)"
Dort ist zu lesen:

Article 3

with the provisions of Any of the following acts, regardless of a declaration of war, shall, subject to and in accordance article 2, qualify as an act of aggression:

(a) The invasion or attack by the armed forces of a State of the territory of another State, of any military occupation, however temporary, resulting from such invasion or attack or any annexation by the use of force of the territory of another State or part thereof;

(b) Bombardment by the armed forces of a State against the territory of another State or the use of any weapons by a State against the territory of another State;

(c) The blockade of the ports or coasts of a State by the armed forces of another State;

(e) The use of armed forces of one State which are within the territory of another State with the agreement of the receiving State, in contravention of the conditions provided for in the agreement or any extension of their presence in such territory beyond the termination of the agreement;

(f) The action of a State in allowing its territory, which it has placed at the disposal of another State, to be used by that other State for perpetrating an act of aggression against a third State;

(g) The sending by or on behalf of a State of armed hands, groups, irregulars or mercenaries, which carry out acts of armed force against another State of such gravity as to amount to the acts listed above, or its substantial involvement therein "

Auf Deutsch (Achtung - Fehler möglich, da selbst übersetzt!):

Artikel 3

Jede der folgenden Handlungen ist, ungeachtet einer etwaigen Kriegserklärung, nach Maßgabe des Artikels 2 und in Übereinstimmung mit diesem als ein Akt der Aggression zu qualifizieren:

(a) Die Invasion oder der Angriff durch die Streitkräfte eines Staates auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates, dessen militärischen Besetzung, wie vorübergehend auch immer diese sei, die Folge einer solchen Invasion oder eines solchen Angriffs sind, oder jede Annexion des Territoriums eines anderen Staates oder eines Teils davon durch die Anwendung von Gewalt;

(b) Die Bombardierung durch die Streitkräfte eines Staates des Territoriums eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen von einem Staat gegen das Territorium eines anderen Staates;

(c) Die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;

(e) Der Einsatz der Streitkräfte eines Staates, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates und mit der Zustimmung dieses aufnehmenden Staates befinden, wenn sich dieser Einsatz im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung befindet oder wenn diese (*Streitkräfte*) ihren Aufenthalt über den in der Vereinbarung niedergelegten Zeitraum hinaus ausdehnen;

(f) Die Aktion eines Staates, das sein Hoheitsgebiet (*für die Stationierung von Truppen*) einem andern Staat zu dem Zwecke zur Verfügung gestellt hat, einen Akt der Aggression gegen eine dritten Staat zu begehen;

(g) Das Aussenden oder die Veranlassung desselben durch einen Staat von bewaffneten Händen, Gruppen, Freischärlern oder Söldnern, die gewerbsmäßig (*"gewerbsmäßig" bezieht sich m. E. nur auf "Söldner"*) Handlungen der bewaffneten Gewalt gegen einen anderen Staat von solcher Schwere begehen, das diese als die oben aufgelisteten Handlungen zu qualifizieren sind, oder seine (*Staat*) substantielle Beteiligung an solchem Tun."

Act of Aggression - War of Aggression

1.) Seeblockade

Derzeit werden nicht nur die Grenzen zu Syrien hermetisch abgeriegelt, sondern mit Nato-Kriegsschiffen wird schon seit fast einem halben Jahr auch eine vollständige Blockade Syriens von See her von feindlichen Kriegsschiffen erzwungen. Auch der Luftverkehr wird blockiert, wie mehrere türkische Gewaltmaßnahmen gegen Syrien anfliegende Fracht- und Personenflugzeuge beweisen.

Bereits eine einmalige kurzfristige See-Blockade gegen ein Land ist gemäß Artikel 3 Abs c ein "Act of Aggression". Die - wie im Fall des Angriffs auf Syrien - Tag für Tag wiederholten Akte der Seeblockade stellen einen "war of aggression" ("Angriffskieg") dar.

Denn mehrere Akte einer Aggression, die aus einer sie verbindenden Absicht heraus begangen werden, sind bereits ein "war of aggression" (Angriffskrieg).

a) Täter dieses Angriffskrieges

Der Begiff des 'Täters' wird in dieser und - so weit ich weiß - auch in anderen UN- Bestimmungen nicht näher definiert. Es gilt deshalb die übliche Täterbegriff. Täter ist demnach nicht nur die Partei, die die Tat unmittelbar ausführt, sodnern auch die Partei, die den Herrschaftswillen zur Tat hat und mit diesem Willen zur Tat beiträgt (Beispiel: Wenn ein Erbonkel von einem Profikiller ermordet wird, ist sowohl der Killer ein Täter - hier: des Mordes/Totschlages - wie auch(!) der ihn beauftragende und bezahlende Erbneffe).

Täter können auch mehrere als 'Mittäter' sein. Dies stellt diese Resolution an ihrem Ende in

den "Explanatory Notes" ("Erläuternden Ausführungen") noch einmal klar. Unter "2." heißt es dort:

"No State or group(!) of States has the right to intervene, directly or indirectly for any reason whatever, in the internal affairs of any other State"

... übersetzt:

"Kein Staat oder keine Gruppe von Staaten hat das Recht, direkt oder indirekt in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates zu intervenieren, aus welchem Grund auch immer"

Diese "Erläuterungen" nehmen Bezug auf die "Deklaration der Prinzipien des internationalen Rechts betreffend die freundlichen Beziehungen (der Staaten)":

b) Die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: "BRD") ist demzufolge schon seit Monaten Täter der Seeblockade und damit des "Angriffkrieges" gegen Syrien.

aa) Dies ist die BRD schon deswegen, weil div. Schiffe der Bundesmarine an der Seeblockade gegen Syrien teilnehmen. Denn meines Wissens sind Schiffe der Bundesmarine, die seit Jahren vor dem Libanon lagen, gerade zu diesem Zweck dort abgezogen und unmittelbar vor die syrische Küste bzw. an die Hoheitsgrenze verlegt worden.

bb) Auch wenn keine eigenen Schiffe der Bundesmarine an der Seeblockade gegen Syrien beteiligt wären, war die BRD bereits "Täter" eines "Angriffskrieges" gegen Syrien wegen der Seeblockade. Denn die Regierung der BRD trägt die Blockadehandlungen diverser Nato-Staaten (USA, Frankreich, Großbritannien u. a. mehr) als eigene mit.

Dies allerdings nicht schon, weil die BRD Mitglied der Nato ist und die Kriegsschiffe vor Syrien ebenfalls aus Ländern des Nato-Bündnisses kommen. Vielmehr hat die Regierung der BRD durch ihre jetzige Berufung auf den "Bündnisfall", anläßlich der Stationierung von Raketen in der Türkei und an der syrischen Grenze dokumentiert, daß sie schon damals, zu Beginn der Seeblockade vor ca. einem halben Jahr zu den "group of states" (s. o. Ziff. 1 a) gehört, die die Seeblockade vorsätzlich betreiben.

Wenn etwas erst später 'dokumentierbar' wird, hat dies keine Rückwirkung, Vielmehr ist lediglich die Beurteilung eines Aktes erst später möglich geworden.

Dasselbe gilt für die Verletzung des syrischen Luftraumes durch türkische Militärmaschinen. Während diese ursprünglich nur als Luftraumverletzung qualifiziert werden stellt sich diese Luftraumverletzung nun als ein "act of aggression" da, der in Zusammenhang mit den anderen fortlaufenden "act(s) of aggression" der Türkei gesehen werden und als Bestandteil des "war of aggression" bzw. des Angriffskrieges der Türkei definiert werden muß. Das Eindringen der türkischen Militärmaschinen in den Syrischen Luftraum stellte also den Eröffnungsakt des Angriffskrieges der Türkei gegen Syrien dar.

2) Auch die Stationierung der deutschen Patriot-Raketen

in der Türkei und an der syrischen Grenze macht die BRD zum Täter eines Angriffskrieges gegen Syrien. Denn nun bildet die BRD mit dem Angriffskrieger Türkei eine "group of states" und sämtliche Krieghandlungen der Türkei sind auch der BRD als Täter zuzurechnen. Dies gilt insoweit nicht (!) für die USA oder Frankreich oder Großbritannien. Denn an der Seeblockade ist meines Wissens die Türkei gerade nicht beteiligt.

Die USA, Frankreich und Großbritannien haben bisher ganz offensichtlich peinlich vermieden, mit der Türkei eine "group of states" zu begründen. Die BRD prescht hier also in ganz unerhörter Weise vor und macht sich zum Mitverantwortlichen sämtlicher türkischen Kriegshandlungen - was die USA, Frankreich und GB aus wohlerwogenen Gründen peinlich vermieden haben!

3.) Die Türkei

Auch daß die Türkei bewaffnete Banden vom eigenen Territorium über die syrische Grenze schickt, ist nach der UNO-Charta eindeutig ein Akt "war of aggression" einer ausländischen Macht gegen den Staat Syrien.

Dies ergibt sich aus Artikel 3 Abs. g der UN-Resolution 3314, denn die Türkei entsendet "bewaffnete Hände, Gruppen, Freischärler oder Söldner" über die syrische Grenze.

a) Vielfach wird behauptet, daß Artikel 3 Abs. g dann nicht einschlägig sei, wenn die "bewaffneten Hände (usw.)" selbst aus dem angegriffenen Land kommen bzw. selbst Bürger dieses angegriffenen Landes sind. Das hieße hier: Eine Invasion, die die Türkei mit syrischen Bürgern veranstaltet, fiele nicht unter das Verbot des Artikel 3 Abs. g.

Diese Ansicht findet jedoch nicht den geringsten Halt im eindeutigen Wortlaut der Resolution 3314:

Das Wort "another" ("andere") in der Formulierung in Artikel 3 Abs. g "against another State" oder - auf Deutsch - "gegen einen anderen Staat" kann sich schon sprachlich nicht auf "bewaffneten Hände (usw.)" beziehen. Denn das Wort "another" ("andere") bezieht sich eindeutig auf das Substantiv "Staat". Und "bewaffnete Hände (usw.)" fallen keinesfalls unter den Begriff "Staat" und sie können demnach auch kein "andere(r) Staat" sein oder einen "anderen Staat" überfallen.

Darüber hinaus findet die Invasion seitens der Türkei unbestritten mit zahlreichen nicht-syrischen Söldnern statt. Dies allein reicht ohnehin schon für die Tatbestandserfüllung des Artikel 3 Abs. g durch die Türkei und die BRD!

4.) Granaten

Auch die Tatsache, daß die türkische Regierung es ganz offensichtlich arrangiert hat, daß von ihr über die Grenze geschickte "mercenaries" (Art. 3 Abs. g) Granaten auf türkisches Gebiet feuerten, muß zur Klärung der Rechtslage nicht mehr geprüft werden. Denn das Über-die-Grenze-Schicken von Söldnern durch die Türkei erfolgte lange, lange vor dem gefakten Granaten-"Angriff".

Der (angebliche) Granatenbeschuß wäre also, wäre er tatsächlich von syrischen Soldaten ausgeführt worden (was nach allen vorliegenden Erkenntnissen sowieso nicht der Fall war), eine allein berechtigte Verteidigungsmaßnahme gegen die bereits angreifende Kriegspartei Türkei.

Auch die Seeblockade erfolgte lange, lange vor dem arrangierten Granatenangriff! Der Krieg war also schon von der Türkei und den die Seeblockade tragenden Natostaaten entfesselt worden und im vollen Gange.

Bereits das Eindringen türkischer Militärmaschinen in den syrischen Luftraum vor vielen Monaten stellte eine Begehung eines "war of aggression" durch die Türkei (auch durch die BRD?) dar. Etwaige syrische Granaten qualifizierten sich als eine berechtigte syrischen Verteidigungsmaßnahme gegen einen türkisch-deutschen Angriffskrieg.

Kommentare

Kommentar eines Hartgeld.com-Lesers

20. August 2016 | [14:45]

Der Türke: Entscheidende Entwicklungen in Syrien kommen

Meine Quellen berichten mir, dass eine sehr weitreichende Übereinkunft und eine spektakuläre Entwicklung in Syrien bevorsteht. Diese Entwicklung enthält die komplette Ausgrenzung der USA in Syrien. Sie werden im dem Nahen und Mittleren Osten nur mehr eine begrenzte Handlungsfreiheit erhalten. Meine Quelle sagte im übertragenen Sinne: "Die fressen dort kein Pfund Salz mehr".

Der 1. Schritt ist die Einrichtung einer Schutzzone in Zusammenarbeit mit türkischen, russischen und iranischen Streitkräften am Boden und in der Luft. In diese nun sehr bald einzurichtende Zone werde es keinen Raum für Terrororganisationen geben. Im 2. Schritt sollen in dieser geschützten Zone die syrischen Flüchtlinge in ihre Heimat zurückverbracht werden.

Hier soll zuvor eine ansehnliche Infrastruktur gemeinsam mit den Initiatorenländern aufgebaut werden. Es wird mit harter Hand regiert, um Sicherheit und Vertrauen bei den Rückkehrern zu gewährleisten. Assad soll für eine gewisse Übergangszeit von maximal einem Jahr an der Macht bleiben dürfen. Die bestehenden Landesgrenzen Syriens sollen erhalten bleiben, ein Zerfall in Einzelstaaten wird verhindert werden.

Desweiteren hat die Türkei angedroht, wenn die CIA-Marionette Gülen von den USA nicht ausgeliefert wird, dass das Mandat für die Stationierung ausländischer Streitkräfte innerhalb der Türkei nicht verlängert werde. Das bedeutet im Klartext, dass die Amis dann aus Incirlik hinausgeworfen werden.

Ich gehe davon aus, dass jetzt etwas Großes dort passieren bzw. seitens der USA inszeniert wird, um die o.g. Entwicklung zu verhindern. Wir dürfen nicht vergessen, dass hier Israel im Hintergrund enormen Einfluss verübt - den wahren Grund weshalb man sich hier so involviert, kennen wir: die Wiedererrichtung des Tempels (man hat in Israel bereits damit begonnen, die Tempelpriester auszubilden)!

Siehe auch vom gleichen Autor
21. August 2016 | Zur Lage der Türkei und Umgebung

Kommentar der Redaktion

Russland, die Türkei und der Iran werden also die Schutzmächte des neuen Syriens sein.