Energiewende kostet viel mehr als die Bundeswehr

  • 2017: 36,611 Milliarden Euro
  • 2018: 36,859 Milliarden Euro
  • 2019: 37,850 Milliarden Euro
  • 2020: 39,176 Milliarden Euro

Für das Jahr 2018 beträgt der Bundeswehretat 36,859 Milliarden Euro. Er soll bis zum Jahr 2020 auf 39,176 Milliarden Euro steigen. Dies sind lächerliche Beträge im Vergleich zu den Kosten der Energiewende. Der Bundesregierung scheint die „Rettung der Welt“ mithilfe der Energiewende wichtiger zu sein als eine intakte Verteidigung des Landes. Anders kann man wohl das Streiten um die geringe Erhöhung des Wehretats für die nächsten Jahre nicht interpretieren. Doch dem Volk werden durch den geplanten Ausbau von Ökostromanlagen im Rahmen der Energiewende weiter kräftige Erhöhungen der Stromkosten abverlangt.


Energiewende am Ende [1]

EEG-Umlage nur die Spitze der Wendekosten

Viele Leser werden jetzt eine falsche Aussage monieren. Die Umlage für Ökostrom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die auf den Stromrechnungen ausgewiesen wird, summiere sich doch „nur“ auf rund 25 Milliarden Euro, also deutlich weniger als der Bundeswehretat! Doch die Umlage ist nur die Spitze der immer höher werdenden Kosten der Energiewende. Die Gesamtkosten liegen deutlich über 50 Milliarden Euro im Jahr.

Netzgebühren steigen

Ein großer Teil davon ist in den Netzgebühren versteckt. Sie müssen und werden immer schneller steigen, weil sowohl das Niederspannungsnetz für die Stromaufnahme der weit verstreuten Ökostromanlagen ausgebaut werden muss und für die Verteilung an die Verbraucherzentren neue Stromtrassen gebraucht werden.

Hinzu kommt der Ausbau der Umspannungswerke, die den Ökostrom auf die hohen Transportspannungen transformieren. Ökostrom soll über weite Strecken von Nord- nach Süddeutschland transportiert werden. Damit sind Leitungsverluste von etwa 10 Prozent verbunden.

Doch Ökostrom kann nur transportiert werden, wenn er auch erzeugt wird. Nachts und bei Windstille gibt es keinen Ökostrom. Dann werden auch die Stromtrassen nicht gebraucht.

Energiewende treibt die Regelkosten auf das Zwanzigfache

Kaum bekannt sind die hohen und weiter steigenden Kosten für das Regeln des Stromes auf eine konstante Spannung und Frequenz. Strom muss im Zeitpunkt seiner Entstehung auch wieder verbraucht werden. Er lässt sich nicht direkt speichern.

Schaltet ein Verbraucher ein Gerät ein, sinkt im Netz die Spannung. Es muss dann die Stromproduktion erhöht werden, bis die Sollspannung wieder erreicht ist. Umgekehrt muss beim Abschalten die Stromproduktion gedrosselt werden. Mit der vorrangigen Einspeisung des wetterabhängigen Ökostroms muss nun auch ein Ausgleich für die schnell und häufig wechselnden Einspeisemengen geschaffen werden.

Dieser Aufwand ist riesig. Hierzu müssen einige große Kohlekraftwerke in Bereitschaft stehen. Der Regelaufwand für die Stromversorgung hat sich seit dem Beginn der Energiewende von etwa 100 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro jährlich verzwanzigfacht.

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Entsorgungskosten von überflüssigem Ökostrom

Die installierte Leistung der Ökostromanlagen hat 100.000 Megawatt (MW) erreicht. Die gleiche Leistung haben auch die konventionellen Kraftwerke, also die Braunkohle-, die Steinkohle-, die Kern- und die Gaskraftwerke.

Der Bedarf schwankt in Deutschland je nach Wochentag und Tageszeit zwischen 45.000 und 85.000 MW. Bei Sonnenschein und Starkwind kann die Leistung der Ökostromanlagen 70 Prozent der installierten Leistung erreichen.

Trifft dies zusammen mit einer geringen Nachfrage, gibt es zu viel Ökostrom, den man verbrauchen muss. Er wird dann über die Strombörsen unter Zuzahlung entsorgt. Die Verbraucher erhalten also noch Geld für den Strom, den sie abnehmen.

Am 1. Mai 2018 war wieder einmal eine solche Situation. Zur Entsorgung überflüssigen Ökostroms wurden mehr als 10 Millionen Euro aufgewendet. Zur letzten Jahreswende waren es sogar mehr als 50 Millionen Euro.

Es wird jedoch kaum billiger, wenn Ökostromanlagen bei Überschussproduktion abgeschaltet werden. Dann erhält der Betreiber nach dem EEG eine Ausfallvergütung von 90 Prozent der Einspeisevergütung, ohne Strom zu liefern. Die Ausfallvergütung betrug 2016 mehr als 600 Millionen Euro. Jede weitere Ökostromanlage erhöht diese Kosten.

Staatliche Ausgaben

Bisher wurden die wesentlichen technischen Kosten der Energiewende aufgeführt. Sie sind zumindest in Teilen der Öffentlichkeit bewusst. Der Staat wendet aber zusätzlich noch viel Steuergeld auf, um die Energiewende durchzusetzen.

Forschung und Tagungen

Eine Reihe von Forschungsinstituten wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik, das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen und andere Einrichtungen wird weitgehend aus Steuern finanziert.

Dazu kommen viele Aufträge an Forschungseinrichtungen, die die Energiewende stützen sollen. Auftraggeber sind eine Reihe von Bundesministerien und viele Landesministerien. Die Aufträge werden nach Feststellung des Bundesrechnungshofes nicht untereinander koordiniert. Er moniert auch, dass weitgehend eine Erfolgskontrolle fehlt.

Aufwendig sind auch die staatlich finanzierten Energie- und Klimatagungen. Erinnert sei an die Klimatagung in Bonn und an die Energietagung in Berlin vor wenigen Wochen. Hier werden viele Millionen Euro ausgegeben, um sich selbst zu bestätigen. Denn es werden nur Referenten eingeladen, die den ideologischen Kurs der Regierung stützen. Kritische Stimmen sind ausgeschlossen.

Teure Verwaltung

Der größte Posten ist jedoch der staatliche Aufwand zur Durchsetzung der Energiewende. In vielen Ministerien von Bund und Land sind dafür große Abteilungen aufgebaut worden. Das Wirtschaftsministerium hat dafür sogar einen Staatssekretär.

Auch in den Kreisen und Kommunen sind viele Mitarbeiter mit der Prüfung und Genehmigung von Ökostromanlagen beschäftigt. Die Kultus- und Schulministerien schicken Agitatoren – anders kann man sie wohl nicht bezeichnen – in Schulen und sogar in Kindergärten, die die Kinder über die „Segnungen“ von Ökostromanlagen aufklären.

Jeder Kreis, jede Stadt und jede Gemeinde hat einen Klimaschutzbeauftragten, der weitgehend aus Bundesmitteln bezahlt wird. Die Kosten für diesen gewaltigen Verwaltungsaufwand sind nicht bekannt. Vernunftkraft, der Zusammenschluss von über 800 Bürgerinitiativen gegen Windstrom, schätzt die jährlichen Verwaltungskosten auf mehr als 20 Milliarden Euro.

Bundeswehr braucht mehr Geld

Der Aufwand für die Energiewende in Deutschland summiert sich annähernd auf das Doppelte des Verteidigungsetats. Für die Energiewende wird also unsinnig viel Geld ausgegeben ohne Aussicht, den Strom bezahlbar zu halten und die Kohlenstoffdioxidemissionen zu drosseln.

Einen Einspruch des Finanzministers gegen diese Geldverschwendung gibt es nicht. Doch eine nur sehr geringfügige Aufstockung des Verteidigungsetats wird kritisch gesehen, obwohl die Bundeswehr nach Medienberichten praktisch wehrunfähig ist, weil keine Mittel für die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung von militärischem Gerät bereitgestellt werden.

Der Bürger muss sich fragen, wie Deutschland mit Panzern verteidigt werden soll, die nicht fahrtüchtig sind, mit Flugzeugen, die nicht flugfähig sind, mit Fahrzeugen, die älter sind als die Fahrer, kurz, mit veraltetem und nicht gewarteten Material. Wer wehrunfähig ist, ist erpressbar.

Es wird höchste Zeit, die Bundeswehr wieder in einen wehrfähigen Zustand zu bringen, um das Land zu sichern. Geld ist genug vorhanden, wenn die unsinnige und uneffektive Energiewende beendet wird.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

Bildquelle:
[1] businesswoman-C9IA3VIOSEE9RDYI von Stock Photos Bundle / Business