Bundesrat Hans-Rudolf Merz lacht im Schweizer Parlament

In Anlehnung an Anmerkung 6a zum Kapitel 2 der KN hat die Zollverwaltung zusätzlich sog. Schweizerische Erläuterungen zum Zolltarif publiziert. Danach werden gewisse Erzeugnisse noch im Kapitel 2 eingereiht, denen bei der Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch der Charakter einer Ware dieses Kapitels nicht verändert wird (zum Beispiel Bündnerfleisch). Ausgeschlossen von diesem Kapitel bleibt hingegen Fleisch, bei dem die Würzstoffe auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit blossem Auge wahrnehmbar sind.

Henri:

Um was es geht: Die Schweiz erhebt Import-Steuern auf Fleisch aus der EU, um die eigenen Bauern vor Billigfleisch zu schützen. Gewürztes Fleisch (z. B. mit einer Marinade versehen) kann ohne Zölle importiert werden. Die Grosshändler (Migros z. B.) importierten das marinierte EU-Fleisch, wuschen die Marinade ab und marinierten es neu. Dadurch umgingen sie legal die Importsteuer und verkauften das billige Ausland-Fleisch in ihren Filialen zu günstigen Preisen. Die verärgerte Bauernlobby verlangte im Parlament eine Antwort auf diese Machenschaften. Der Finanzminister, der auch Zollminister ist, verlas eine von einem Verwaltungsbeamten formulierte zoll-technische Erwiderung auf die Vorwürfe. Weil diese in einem komplizierten Beamtendeutsch formuliert war, reagierte der Minister darob belustigt und kam beim Vortrag aus dem Lachen nicht mehr heraus. Das Ganze war aber inszeniert, es war Herrn Merz' letzte Rede im Schweizer Parlament.